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Thema: Frage zum Thema Arbeitsrecht

  1. #1
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    Frage zum Thema Arbeitsrecht

    Vielleicht gibt's ja hier jemanden, der sich auskennt.

    Ein Bekannter von mir hat von seiner Firma seit Monaten kein Gehalt bekommen. Jetzt war er bei der Gewerkschaft, die haben einmal 150 Euro genommen (ist auch ok, weil er dort nicht Mitglied ist) um ihn zu vertreten.

    Was mir allerdings sehr seltsam vorkommt: die haben behauptet, er müsse bis zur Gerichtsverhandlung dort weiter arbeiten (auch wenn er nach wie vor kein Geld bekommt), würde er kündigen, verlöre er alle Ansprüche.

    In Österreich gibts die Möglichkeit eines vorzeitigen Austritts (analog zur fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber) wegen wichtigem Grund. In diesem Fall wäre das die fortgesetzte Nichtzahlung des Lohns.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der seinen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann, weil er monatelang keinen Lohn bekommen hat, gezuwungen wird, ohne Lohn weiterzuarbeiten, nur damit er seine Ansprüche nicht verliert.

  2. #2
    Admin Avatar von felin
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    Die Ansprüche auf das ausstehende Gehalt verliert er nicht wenn er kündigt, aber er bekommt dann keine Abfindung.

  3. #3
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    Danke Felin für die schnelle Antwort.

    Hab mich vielleicht schlecht ausgedrückt: es geht um den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Abfindung gibts ja nach einem Jahr noch nicht?

    ...und - wie gesagt - gibt's im spanischen Arbeitsrecht nicht so etwas wie einen vorzeitigen Austritt wenn es die Umstände (aus Verschulden des Arbeitgebers) nicht zulassen, länger für eine Firma zu arbeiten?

  4. #4
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ich kann es mir eigentlich auch nicht vorstellen. Was ich mir vorstellen könnte wäre, dass er weiterarbeiten muss bis der Termin beim Schiedgericht vorbei ist. Ich weiss es aber nicht genau. Ich werde mich am Montag bei einer kompetenten Stelle informieren und Bescheid geben.

    Egal wie die Antwort dann aussieht: Die Justiz kann nichts dafür, dass jemand monatelang wartet bis er beim Schiedsgericht bzw. beim Sozialgericht seinen Lohn reklamiert. Der Arbeitgeber muss den Lohn nach spätestens 1 Monat zahlen (Artikel 29 des Real Decreto Legislativo 1/1995, de 24 de marzo, por el que se aprueba el texto refundido de la Ley del Estatuto de los Trabajadores), dann lass ich mir nochmal eine Kulanzfrist von 15-20 Tagen eingehen und dann muss es aber gut sein.

    Wenn hier auf Gran Canaria jemand auch nur einmal den Lohn nichts pünklichst (sagen wir mal bis zum 5.) zahlen kann, dann sollte man sich schon mal nach einem neuen Job umsehen. Das wird dann im alten nichts mehr.

    Ich sehe gerade ein Urteil das ich überflog, hier heisst es auf Seite 4

    En este caso en el momento de presentación de la demanda, noviembre de 2006, se
    adeudaban al actor los salarios de julio, agosto, septiembre y octubre, habiendo sido
    ingresada el día anterior a dicha presentación la paga extraordinaria de julio. Durante la
    tramitación de la demanda y hasta el acto del juicio, enero de 2007, se llegaron a
    adeudar también al actor los salarios de noviembre y diciembre, así como la paga
    extraordinaria de Navidad, si bien los salarios de julio y agosto fueron abonados en el
    mes de noviembre. El día anterior al acto del juicio se le ingresaron al actor los salarios
    de septiembre, octubre, noviembre y paga extraordinaria de Navidad, quedando
    pendiente el mes de diciembre de pago. Este conjunto de faltas y retrasos en el abono
    del salario debido adquiere además mayor gravedad si se toma en consideración que
    incluye también las dietas y compensaciones de gastos de viaje, al implicar el puesto de
    trabajo desplazamientos cuyos gastos han de ser adelantados por el trabajador. No
    estamos ante un retraso esporádico o circunstancial, sino ante una conducta sostenida
    durante varios meses y reiterada en el tiempo, de manera que reúne la suficiente
    gravedad como para dar lugar la resolución del contrato, puesto que la causa del mismo
    para el trabajador es esencialmente la percepción del salario, que además debe hacerse
    con la debida puntualidad. Cuando dicha percepción se ve suprimida o gravemente
    alterada estamos ante un incumplimiento empresarial que afecta al núcleo del sinalagma
    contractual, lo que habilita al trabajador para optar por la resolución contractual,
    conforme a los principios generales artículo 1.124 del Código Civil que se concretan en
    el ámbito laboral dentro del artículo 50 del Estatuto de los Trabajadores.
    http://www.judithtabaresabogados.com...io%2030-09.pdf

    Aus dem könnte man entnehmen, dass die Verzögerung der Lohnzahlung, sofern sie nicht sporadisch oder umständehalber ist schon ein Kündigungsgrund wären. Aber das ist noch mit Vorsicht zu geniessen, der eine Richter denkt so der andere anders.

    Ich würde abwarten was ich am Montag erfahre.

  5. #5
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von bernie117
    Hab mich vielleicht schlecht ausgedrückt: es geht um den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Abfindung gibts ja nach einem Jahr noch nicht?
    Abfindung gibt es immer, selbst bei Zeitverträgen, was einige Arbeitgeber noch anderst sehen.
    Arbeitslosengeld wäre ich vorsichtig, genau da könnte es zu Problemen führen. Ich hoffe ich weiss am Montag genaueres.

  6. #6
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von bernie117
    Danke Felin für die schnelle Antwort.

    Hab mich vielleicht schlecht ausgedrückt: es geht um den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
    Das kann ich Dir am Wochenende nicht exakt sagen, kann aber sehr gut sein das man eine Sperrzeit bei eigener Kündigung bekommt. Kann am Montag unseren Gewerkschaftskollegen fragen.

    Zitat Zitat von bernie117
    Abfindung gibts ja nach einem Jahr noch nicht?
    Die steht einem immer zu, nur die Höhe ist abhängig von der Dauer der Beschäftigung.
    Ist auch Abhängig, welchen Vertrag er hat.
    es gibt inzwischen 2 Grundunterschiede.
    Bei dem "alten" werden 45 Tage pro Jahr auf die Abfindung angerechnet und bei dem "neuen" sind es 33 Tage pro Jahr.
    Es gibt aber nach wie vor beide Vertragsarten.

    Ist vielleicht auch für alle die interessant, die einen neuen Vertrag vom Arbeitgeber "angeboten" bekommen. Immer gucken, ob nich still und heimlich die schlechtere Alternative untergeschoben werden soll.

    Zitat Zitat von bernie117
    ...und - wie gesagt - gibt's im spanischen Arbeitsrecht nicht so etwas wie einen vorzeitigen Austritt wenn es die Umstände (aus Verschulden des Arbeitgebers) nicht zulassen, länger für eine Firma zu arbeiten?
    Da muss ich passen.

  7. #7
    Admin Avatar von felin
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    LOL, queru nu wieder
    Warste schneller

  8. #8
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    Lieber felin, lieber Queru,

    ein ganz großes Dankeschön für Eure Mühe. Wäre wirklich toll, wenn ihr da Montags was rausfinden könnt.

    Die Situation ist für ihn unerträglich, er hat sich jetzt - auf inoffiziellen Rat der Gewerkschaftsangestellten - krankschreiben lassen, aber sein Problem ist, dass er ja sonst nirgens arbeiten und Geld verdienen kann.

    Ich helfe ihm zwar ein wenig, aber er ist jedesmal total beschämt und fühlt sich ganz besch...eiden, weil er aus eigener Kraft nix tun kann.

  9. #9
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    Ich kenn einige denen das auch passiert ist, und weiss was die alles probiert haben um an ihr Geld zu kommen, Gewerkschaft, Gerichte usw. Das war soviel Lauferei für die wochenlang, eine hatte auch einen spanischen Anwalt beauftragt extra und selbst bezahlt. Ich kenne keinen wo es Erfolg hatte, sorry. Ich würde mir lieber so schnell wie möglich einen neuen Job suchen.

    Meist bringt das alles nichts, weil bei dem Chef einfach nix mehr zu holen ist, und das dauert alles vor den Gerichten auch seine Zeit.

    Ich würde diesen Weg wirklich nur gehen wenn ich 100% weiss der hat Geld hier in Spanien. Dann ist sicher einiges an Geld da rauszuholen (bzw. zurückzuholen,steht ihm ja zu) und das krankschreiben lassen ist auch eine gute Idee. Aber wenn da die Möglichkeit eines neuen Jobs besteht würde ich die nutzen, dann braucht er ja auch kein Arbeitslosengeld mehr.

    Ansonsten sollte man das Gehalt auch nochmal zusätzlich schriftlich einfordern , aber das habt ihr ja sicher schon gemacht, Correos Burofax ist dafür eine Möglichkeit (mit Acuse de recibo und Certificado).

  10. #10
    Admin Avatar von felin
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    Als Arbeitnehmer hat man in ES ganz gute Rechte und die Gewerkschaft einzuschalten ist ein guter Weg.
    So ohne weiteres würde ich das Geld mal nicht abschreiben.
    Kostet doch nichts, versteh Dich da nicht so ganz "tom"

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