So habe aus kompetenter Stelle Auskunft bekommen:

Wenn der Arbeiter aufhören würde zu arbeiten dann würde er einseitig die Konditionen des Arbeitsvertrages ändern und das darf er nicht. Arbeitslosengeld würde er dann keines bekommen da er freiwillig aufgehört hat zu arbeiten.

Obwohl der Arbeitsgeber momentan einseitig die Konditionen des Arbeitsvetrages änderte (da er den Lohn nicht zahlt) so muss der Arbeiter auf die Entscheidung des Richters warten der dann sagt, ob er dies auch so sieht.
Gegen das Urteil in 1. Instanz kann übrigens Einspruch eingelegt werden. Zu diesem Zweck muss die Firma das geschuldete Geld bei Gericht einzahlen. Hierzu sagte man mir, dass manche Firmen diesen Einspruch sogar nur deshalb einlegen, damit der Arbeitnehmer nicht so schnell an sein Geld kommt (da es ja erstmal und bis zur Entscheidung der 2. Instanz “nur” bei Gericht liegt). Der Arbeiter muss so lange weiterarbeiten bis der Richter sagt, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst ist.
Ausserdem bekam ich bestätigt, dass viele Arbeiter sich in so einer Situation erstmal krank melden.