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Thema: Frage zum Thema Arbeitsrecht

  1. #11
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    Tom, das ist bei der Gewerkschaft schon alles im Laufen, die stellen den Anwalt etc.
    Und bei dem ist schon noch was zu holen, der hat ein Haus...
    Aber danke für Deine Info und schönes WoE

  2. #12
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Absolut richtig. Auf keinen Fall auf die Gelder verzichten denn die kriegt er auf jeden Fall. Wenn der Arbeitgeber pleite ist dann zahlt der Gehaltsfond der Regierung. Das funktioniert immer. Ich kenne 2 Beispiele da hat es perfekt funktioniert, hat zwar lange gedauert aber die Kohle kam irgendwann. Beide Beispiele wurden auch von Anwälten der Gewerkschaft gemacht. Die kassieren dann von der Summe eine Erfolgsprämie. Ich glaube 20%, weiss die Prozentzahl nicht mehr genau.

  3. #13
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    Drauf verzichten würde ich auch nicht, aber sowas kann einen psychisch fertig machen.

    Wenn queru sagt er kennt Fälle, die Erfolg hatten , freut mich das. Dann wird er bernie´s Kumpel ja sicher helfen können.

    Ich kenn ein paar Leute die Abfindungen bekommen haben, aber das war immer wegen Rauswurf oder Firmenauflösung. Also da war Geld vorhanden in den 3 Firmen die mir bekannt sind bzw. deren Mitarbeiter.

    Bei den anderen, die ausstehenden Lohn einklagen wollten, war das zumindest in den 2 mir bekannten Firmen nicht erfolgreich, auch der Fond war nicht eingesprungen.Einer der Chefs hatte auch ein Haus allerdings hoch verschuldet, und der Chef der anderen Firma hatte sich dann nach Deutschland abgesetzt.Der Fall mit dem Chef der das Haus hat, läuft allerdings noch (schon über ein halbes Jahr geht das). Der andere Fall da haben die Mitarbeiter zumindest nach 2 Jahren genau 0 bekommen trotz ewiger Lauferei und Behördengängen.

    Deswegen würde ich jetzt jedem raten sich lieber schnellstmöglichst einen neuen Job zu suchen als ewig etwas hinterherzutrauern.Aber OK wenn der Aufwand im Rahmen bleibt.. Wünsche jedenfalls viel Erfolg.

  4. #14
    Admin Avatar von felin
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    Hi bernie117,

    ich habe jetzt die ersten Infos für Dich.

    Das ist alles wohl nicht so einfach.
    Also wenn er von sich aus kündigt, verliert er den Anspruch auf die Abfindung.
    Auch ein Anrecht auf Arbeitslosengeld hat er dann nicht...... aber.......
    Es gibt die Möglichkeit, das die Gewerkschaft durchsetzen kann das er Arbeitslosengeld erhält, darum müssen sich aber die kümmern.
    Außerdem sollte ein „Embargo judical de la cuenta corriente“ der Firma eingereicht werden.
    Es gib da noch so verschiedene andere Tricks, die er machen könnte.
    So z.B. zum Finanzamt gehen und denen erklären das er keine Steuern bezahlen kann, aus bekannten Gründen.
    Ansonsten der Gewerkschaft auf jeden Fall auch Druck machen.

  5. #15
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    Danke Felin für die schnelle und kompetente Antwort.

    Die Gewerkschaft ist ohnehin schon am arbeiten, die haben schon Klage eingereicht.

    Was ich nur nicht verstehe: Du arbeitest, bekommst kein Geld, bist pleite (mit allen Folgen: kannst keine Miete bezahlen, nichts zu Essen kaufen....), darfst aber nicht kündigen, weil Du dann Ansprüche verlierst und wartest letztendlich wahrscheinlich jahrelang auf dein Geld...

    Kann nur sagen (und das betrifft nicht nur Spanien): zwischen recht haben und recht bekommen ist ein himmelhoher Unterschied

  6. #16
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    So habe aus kompetenter Stelle Auskunft bekommen:

    Wenn der Arbeiter aufhören würde zu arbeiten dann würde er einseitig die Konditionen des Arbeitsvertrages ändern und das darf er nicht. Arbeitslosengeld würde er dann keines bekommen da er freiwillig aufgehört hat zu arbeiten.

    Obwohl der Arbeitsgeber momentan einseitig die Konditionen des Arbeitsvetrages änderte (da er den Lohn nicht zahlt) so muss der Arbeiter auf die Entscheidung des Richters warten der dann sagt, ob er dies auch so sieht.
    Gegen das Urteil in 1. Instanz kann übrigens Einspruch eingelegt werden. Zu diesem Zweck muss die Firma das geschuldete Geld bei Gericht einzahlen. Hierzu sagte man mir, dass manche Firmen diesen Einspruch sogar nur deshalb einlegen, damit der Arbeitnehmer nicht so schnell an sein Geld kommt (da es ja erstmal und bis zur Entscheidung der 2. Instanz “nur” bei Gericht liegt). Der Arbeiter muss so lange weiterarbeiten bis der Richter sagt, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst ist.
    Ausserdem bekam ich bestätigt, dass viele Arbeiter sich in so einer Situation erstmal krank melden.

  7. #17
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    Auch Dir, lieber Queru, ganz herzlichen Dank für Deine Mühe.
    Auch wenn's keine guten Nachrichten sind, aber Klarheit ist immer besser.

  8. #18
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von Hallo Canarias Beitrag anzeigen
    Liebe Menschen auf Gran Canaria, die Ihr einen Job sucht. Wenn Ihr auch noch so verzweifelt seid, PRÜFET jedes Angebot 5 mal, wenn die Arbeit mit Call-Center und Telefonieren zu tun hat. In der Regel verdienen die Arbeitgeber mit der Arbeitskraft der Angestellten, weil sie mit ihren Leistungen durchaus mal vom Gesetz abweichen und der Angestellte meist keine oder nicht ausreichend Spanisch spricht, um sich zu wehren. Ich rate von dem Angebot nicht ab, aber warne vor Fallen. Darum seid vorsichtig und prüft die Verträge auf Herz und Nieren. Investiert durchaus mal 30 Euro und lasst einen spanischen Arbeitsvertrag, den ihr nicht versteht, von einem Anwalt checken!
    Wobei man aber sagen muss, wenn der Arbeitsvertrag vom Gesetz abweicht etc., hat der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht schon verloren.
    Die Gerichte sind da durchaus gut, das kann sich zwar hinziehen aber die Aussichten sind gut. Die Kosten für den Anwalt sind Erfolgsorientiert und der möchte ja verdienen. Vielleicht noch wichtig bei einer Kündigung.... sollte man Ungereimtheiten bei der Abfindung (Finiquito) haben, niemals den Check oder Bargeld annehmen, mit der Annahme ist es sonst akzeptiert. Den Erhalt des Kündigungsschreiben muss man unterschreiben aber auch hier im Zweifelsfall mit dem Zusatz unterschreiben Erhalten, aber nicht akzeptiert (Recibido, no acceptado).
    Ich würde auch empfehlen sich immer einen Anwalt aus einem Bezirk zu suchen der außerhalb des Firmensitzes ist.

  9. #19
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    100 Prozent richtig! Gerichtliche Klärungen sind tatsächlich immer von Erfolg gekrönt. Nur zeigt sich oft, dass die Arbeitgeber die fehlenden Spanischkenntnisse ausnutzen, und im Originalvertrag letztendlich andere Konditionen geschrieben stehen, als sie mit dem Arbeitnehmer besrochen worden sind. Ich betone: Es kommt durchaus nicht selten vor - heisst aber auch nicht, dass es jeder Arbeitgeber so macht.

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