Ab morgen dürfen Fahranfänger (jene die seit weniger als 1 Jahr den Führerschein haben) die selbe Geschwindigkeit fahren wie die restlichen Fahrzeugführer. Sie müssen aber weiterhin das grüne „L“-Schild 1 Jahr lang mitführen. Somit wird dieser 1974 eingeführten Geschwindigkeitsbegrenzung ein Ende gesetzt. Damals durften die Fahranfänger im 1. Jahr nur 80 km/h und im 2. Jahr 90 km/h fahren. Seit 1979 wurde das mit dem 2. Jahr gestrichen.