Ein Jahr nachdem die Lehrerin einer Schule in Teror anzeigte, dass sie physisch und mündlich von Seiten einer Schülerin angegriffen wurde hat das Jugendgericht Nr. 1 von Las Palmas zum ersten Mal in Spanien einen Angriff auf eine Lehrerin als einen „Angriff gegen ein Autoritätsperson“ gewertet und somit den Artikel 550 des Strafgesetzbuches angewendet. Bisher wurden diese Dinge gerichtlich nur als Fehlverhalten gewertet. Das Mädchen wurde zu 1 Jahr überwachter Freiheit verurteilt und muss sich in psychiatrische Behandlung begeben. Die Erziehungsberechtigten, in diesem Fall die Eltern müssen fast 9000 Euro Schadensersatz an die Lehrerin zahlen. Gegen diese Urteil kann noch Einspruch eingelegt werden.

Kurze Schilderung was passierte: Am 29.10.08 gegen 9:25 Uhr traf die Lehrerin auf dem Schulgang 2 Schülerinnen an. Sie fragte warum sie sich nicht in ihrer Klasse befänden. Darauf antwortete die spätere Beklagte, dass sie das nicht zu interessieren hätte. Als sie dies kritisierte fing die Bekalte an zu schreien und sagte dass sie macht was sie will. Danach schlug sie der Lehrerin ins Gesicht und warf sie zu Boden.