1. Stufe der Aufhebung des Flüssigkeitsverbots

In der 1. Stufe soll Ende April 2011 das Flüssigkeitsverbot für Transferfluggäste aufgehoben werden. Fluggäste, die Flüssigkeiten im Sicherheitsbereich an Flughäfen in Drittstaaten außerhalb der EU Duty-Free-Shops erworben haben, dürfen diese mitnehmen. Weil die dann erlaubten Flüssigkeiten Stichprobenkontrollen unterzogen werden müssen, wird an den deutschen Flughäfen eine neue Detektionstechnologie zum Einsatz kommen. Erste Geräte zur Kontrolle von Flüssigkeiten sind inzwischen zertifiziert.
2. Stufe der Aufhebung des Flüssigkeitsverbots

In der 2. Stufe (Stichtag ist der 29. April 2013) soll die Beschränkung der Mitnahme von Flüssigkeiten für alle Fluggäste in Europa aufgehoben werden – dann können Fluggäste wieder unbegrenzt Flüssigkeiten mit an Bord nehmen. Die vollständige Aufhebung des Flüssigkeitsverbots stellt Flughäfen, Hersteller und Behörden gleichermaßen eine große Herausforderung dar, weil alle Flüssigkeiten zuvor sicherheitsüberprüft werden müssen. Die Flughäfen stehen daher im engen Austausch mit Herstellern und den Behörden und setzen sich dafür ein, dass ausschließlich eine verlässliche und schnell funktionierende Technologie zum Einsatz kommt.
(Quelle: adv aero)