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Thema: RESIDENCIA

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  1. #1
    Insider Avatar von Residentin
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    Ich habe es versucht, aber nur wieder den grünen Zettel mit meiner Verlängerung bekommen. Auf Nachfrage bekam ich die Antwort, dass ich die Karte dann in 5 Jahren bekommen würde.

  2. #2
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ich bleibe bei meiner Vermutung, dass es sich bei diesem Papier um eine Antwort des Innenministeriums auf einen Antrag von dir handelt und in keinster Weise ein Nachweis ist, dass du im Ausländerregister des Innenministeriums eingetragen bist (Wovon ich allerdings ausgehe wenn du so lange hier lebst).
    Solange ich das Papier nicht sehen kann bezweifle ich weiterhin, dass dieses im Jahr 1988 ausgestellt ist.
    Wenn du damit bisher durchgekommen bist, dann mag es für dich genügen, ich persönlich wäre nur damit und ohne das offizielle "Certificado de Residente Comunitario" (der grüne Zettel) nicht zufrieden.

  3. #3
    Aktivist Avatar von zapp
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Ich bleibe bei meiner Vermutung, dass es sich bei diesem Papier um eine Antwort des Innenministeriums auf einen Antrag von dir handelt und in keinster Weise ein Nachweis ist, dass du im Ausländerregister des Innenministeriums eingetragen bist (Wovon ich allerdings ausgehe wenn du so lange hier lebst).
    Solange ich das Papier nicht sehen kann bezweifle ich weiterhin, dass dieses im Jahr 1988 ausgestellt ist.
    Wenn du damit bisher durchgekommen bist, dann mag es für dich genügen, ich persönlich wäre nur damit und ohne das offizielle "Certificado de Residente Comunitario" (der grüne Zettel) nicht zufrieden.
    Naja Queru ,der Zettel ist gruen.
    Ich lebe und arbeite seit insgesamt fast 40 Jahren hier bezahl Steuern nicht zu knapp Bezahl SS fuer alle in voller Hoehe in
    Relation zu den tatsaechlichen Loehnen , alles wie sichs gehoert , und ob du oder andere mit meinem Status einverstanden , solange es der spanische Staat ist , wie man so sagt, me lo repanpinfla , und ausserdem nachdem ich mich in absehbarer aus dem Arbeitsleben zurueckziehe ,allerdings geht das Geschaeft in der Hand des Sohnes weiter,und auch die Insel verlassen werde ist es, wie dem auch sei, fuer mich eh belanglos.

  4. #4
    Insider Avatar von Residentin
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    Norberts Post hat mir keine Ruhe gelassen und ich war heute nochmals bei dem Beamten, der mir meinen grünen Zettel ausgestellt hat, also das mit der Karte soll wirklich in 5 Jahren dann sein. Ich bekam mit, dass ein Rentner neben mir zum 2. Mal wieder weg geschickt wurde, mit den Worten Madrid seie noch nicht soweit und er solle in 2-3 Wochen wieder kommen. Der Mann hatte alle Papiere, wo erforderlich sind wieder dabei, also dass er genügend Einkommen hat zum Beispiel, auch ein Zertifikat seiner Bank, dass seine Rente auf ein canarisches Konto kommt, Krankenversichertenkarte. Auch wurde gesagt, dass zuerst die Leute mit Arbeitsvertrag drankommen. Was das nun heißen soll, ich weiß es nicht.

  5. #5
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    Habe Freitag ein Email von der Leiterin der juristischen Abteilung in EU-Angelegenheiten des spanischen Außenministeriums erhalten.

    Sie bestätigt, dass meine Rechtsansicht zu 100 % korrekt ist und schreibt, dass in kürze eine offizielle Verordnung an alle Behörden, insbesondere an die oficinas de extranjeros, ergehen wird mit einer Anordnung, wie bei der Verlängerung der Residencia vorzugehen ist.

    Kurz zusammengefasst heist das, dass bei einer Verlängerung der Residencia KEIN Arbeitsvertrag, sonstiger Einkommensnachweis oder Versicherungsbestätigung verlangt werden darf.

    Sobald ich diese in Kopie vorliegen habe, werde ich sie posten.

    Bis dahin ist es empfehlenswert, die im Vorposting genannten Gesetzesabschnitte auszudrucken und mitzunehmen.


    Zitat Zitat von Residentin Beitrag anzeigen
    Norberts Post hat mir keine Ruhe gelassen und ich war heute nochmals bei dem Beamten, der mir meinen grünen Zettel ausgestellt hat, also das mit der Karte soll wirklich in 5 Jahren dann sein. Ich bekam mit, dass ein Rentner neben mir zum 2. Mal wieder weg geschickt wurde, mit den Worten Madrid seie noch nicht soweit und er solle in 2-3 Wochen wieder kommen. Der Mann hatte alle Papiere, wo erforderlich sind wieder dabei, also dass er genügend Einkommen hat zum Beispiel, auch ein Zertifikat seiner Bank, dass seine Rente auf ein canarisches Konto kommt, Krankenversichertenkarte. Auch wurde gesagt, dass zuerst die Leute mit Arbeitsvertrag drankommen. Was das nun heißen soll, ich weiß es nicht.
    Leider geht aus Deinem Posting nicht hervor, was dieser Mann wollte. Wenn er eine Residencia erstmalig beantragen wollte, dann sind das die Papiere die er braucht. verwunderlich ist allerdings die Aussage - bist Du Dir da sicher? - dass "Madrid noch nicht soweit sei", was auch immer das bedeuten soll. Es gibt ein glasklares Gesetz das nur angewandt werden muss. Noch viel befemdlicher erscheint mir die Aussage, dass Leute mit Arbeitsvertrag bevorzugt würden. ?????

    Aber wir bewegen uns hier schon wieder zu sehr im Bereich von Mutmaßungen, ohne die harten Fakten zu kennen ;-)

  6. #6
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Nun ja, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Mir ist es selbstverständlich vollkommen egal, es hätte ja sein können, dass es dich interessiert, dass du möglicherweise nicht in Besitz dieses Zertifikats bist. Wenn es für dich belanglos ist, dann ist alles in bester Ordnung.

    Du kannst dir nicht vorstellen wie viele Deutsche ich schon erlebt habe die jahrelang der Meinung waren sie hätten amtliche Dokumente wie z.B. eine Licencia de apertura für ein Geschäft und in Wirklichkeit war es nur eine Antwort des Rathauses weitere Dinge beizubringen bevor sie den Antrag weiter bearbeitet hätten. Die Leute waren glatt der Meinung ein Schreiben mit dem Logo des Rathauses ist garantiert die erwartete Lizenz.

  7. #7
    Aktivist Avatar von zapp
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Nun ja, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Mir ist es selbstverständlich vollkommen egal, es hätte ja sein können, dass es dich interessiert, dass du möglicherweise nicht in Besitz dieses Zertifikats bist. Wenn es für dich belanglos ist, dann ist alles in bester Ordnung.

    Du kannst dir nicht vorstellen wie viele Deutsche ich schon erlebt habe die jahrelang der Meinung waren sie hätten amtliche Dokumente wie z.B. eine Licencia de apertura für ein Geschäft und in Wirklichkeit war es nur eine Antwort des Rathauses weitere Dinge beizubringen bevor sie den Antrag weiter bearbeitet hätten. Die Leute waren glatt der Meinung ein Schreiben mit dem Logo des Rathauses ist garantiert die erwartete Lizenz.
    Mag schon sein dass wir aneinander vorbei reden , weisst du ich hab in der ganzen Zeit auch schon eine Menge kommen und gehen sehen , obwohl ich eigentlich nichts mit Turismus zu tun habe , und ich weiss dass wir unsere geschaeftlichen und privaten Papiere immer in Ordnung hatten , anders koennten ein Geschaeft dieser Art auch garnicht fuehren ,ich ausserdem spanisch in Wort und Schrift perfekt beherrsche , bin nach wie vor der Meinung dass ich eine permanente residencia habe, und diese fuer jeden mit geregeltem Einkommen auch erhaeltlich ist , da es gueltigem EU Recht entspricht.
    Ich glaube damit sollten wir dieses Thema nun gut sein lassen


    Zapp

  8. #8
    Insider Avatar von Residentin
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    @paradisegarden
    Der Mann wollte nur eine Verlängerung. Bei der Aussage bin ich mir sicher, da er jemand dabei hatte, der das in deutsch wiederholt hat und auch ganz sicher wurde gesagt, dass erst die Leute mit Arbeitsvertrag an der Reihe sind.
    Mehr habe ich nicht mitbekommen, denn so lange Ohren habe ich nicht ;-)
    Die Geschichte ist ja auch schon einige Zeit her, hatte es ja am selben Tag gepostet.

  9. #9
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    Als "gelernter Canario" weiß man natürlich, dass es einerseits Gesetze und andererseits oft gelebte Praxis gibt. So lange man als Bürger von gelebter Praxis profitiert, wird sich wohl niemand aufregen :-)
    Aber jetzt, wo's in den Budgets richtig eng wird und die Regierungen verzweifelt versuchen, jeden Cent zu sparen wird in vielen Fällen sehr wohl auf strikte Einhaltung von Gesetzen geschaut, auch wenn die manchmal übers Ziel hinausschießen. Oder - wie im konkreten Fall - bestehendes EU-Recht konterkarieren.

    Vielleicht nocheinmal die Grundlagen über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten:

    Hier gibt es die RICHTLINIE 2004/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004, die auch geltende nationale Gesetze, die vor diesem Zeitpunkt wirksam waren (mit Übergangsfristen) außer Kraft setzen. Ich melde daher Zweifel an, ob ein 1988 ausgestelltes Papier noch irgendeine Rechtsgültigkeit hat. Wenn es trotzdem anerkannt wird, dann sollte man sich natürlich nicht beschweren.

    Genannte EU-Richtlinie kennt jedenfalls 3 Arten des Aufenthaltes in einem anderen Mitgliedsland:

    a) (Kap. III Art. 6) Aufenthalt bis zu 3 Monaten: dies steht jedem EU-Bürger frei, soferne er im Besitz eines gültigen Reisedokuments (Pass oder Personalausweis ist)

    b) (Kap. III Art. 7) und jetzt wörtlich aus der Richtlinie: Jeder Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er a) Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen (oder c... regelt Studium etc)

    c) (Kap. IV Art. 16) Jeder Unionsbürger, der sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten hat, hat das Recht, sich dort auf Dauer aufzuhalten. Dieses Recht ist nicht an die Voraussetzungen des Kapitels III geknüpft.

    Soweit EU-Recht.

    Seit 24. April 2012 gibt es eine Neufassung des spanischen Real Decreto 240/2007:

    Modificación del Real Decreto 240/2007, de 16 de febrero, sobre entrada, libre circulación y residencia en España de ciudadanos de los Estados miembros de la Unión Europea y de otros Estados parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo und zwar im Real Decreto-ley 16/2012 (veröffentlicht im BOE Núm. 98 vom 24. April 2012, Link hab ich schon weiter oben gepostet).
    Dort findet man auf Seite 32 folgendes:

    «Artículo 7. Residencia superior a tres meses de ciudadanos de un Estado miembro de la Unión Europea o de otro Estado parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo.
    1. Todo ciudadano de un Estado miembro de la Unión Europea o de otro Estado parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo tiene derecho de residencia en el territorio del Estado Español por un período superior a tres meses si:
    a) Es un trabajador por cuenta ajena o por cuenta propia en España, o
    b) Dispone, para sí y los miembros de su familia, de recursos suficientes para no convertirse en una carga para la asistencia social en España durante su período de residencia, así como de un seguro de enfermedad que cubra todos los riesgos en España, (o c ... )


    was eine wörtliche Übernahme von Kap III Art. 7 obiger EU-Richtlinie ist. Auf Kap. IV Art. 16 hat der spanische Gesetzgeber (absichtlich??) schlicht vergessen.

    Zitat Zitat von zapp Beitrag anzeigen
    Ich glaube das Problem liegt nicht am Gesetz sondern an den ausfuehrenden Organen , da speziell in PI jeden moment neue und unerfahrene bzw schlecht ausgebildete Beamte taetig sind.
    Ich selbst pflege deshalb im allgemeinen meine Dinge in LPA erledigen zu lassen, da man hier im Sueden wegen der Umstaende ,einfach zuviel Zeit nutzlos vergeudet.
    Falsch: Ein Beamter in den oficinas de extranjeros in Playa del Inglés handelt als Vollzugsorgan Spanierns insoferne richtig, als er spanische Gesetze befolgen muß.
    Dass der spanische Gesetzgeber gültiges EU-Recht missachtet ist nicht den Beamten azulasten.

    und jetzt muss ich zapp nochmal deutlich widersprechen: geltendes EU-Recht für Dauerufenthalt ist - nach mehr als 5 Jahren Aufenthalt - NICHT von regelmäßigem Einkommen abhängig. Bitte einfach mal die schon mehrfach von mir zitierte Richtline lesen.

    Das Thema könnten wir insoferne jetzt einmal sein lassen als wir zu Kenntnis nehmen, dass die aktuellen spanischen Gesetze und die gelebte Praxis mit EU-Recht unvereinbar ist und wir mit Spannung auf die Antwort der spanischen Regierung auf eine entsprechende - schon eingebrachte - Anfrage der EU zu dieser Frage warten.

  10. #10
    Insider Avatar von norbert43
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    Guten Morgen!
    Mich würde mal interessieren, ob jemand den noch gültigen "Residencia-A4-Zettel" gegen eine Scheckkarte getauscht hat, es zumindest versucht hat, oder Neuigkeiten weiss ?
    (Der grüne Zettel passt mir gar nicht, ist aber leider noch ca 3 Jahre gültig)

    Danke
    Norbert

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