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Thema: RESIDENCIA

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Insider Avatar von norbert43
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    Aha, besten Dank @residentin.
    Wir haben heute erfahren (wieder einmal), dass wir die Karte bekommen, wenn der grüne Wisch abläuft.
    Ein Einheimischer sagte uns, dass es in 5 Jahren vielleicht mal wieder GAR keine geben soll ?
    Es wird schon so sein müssen !?!?!

  2. #2
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    Habe heute - nachdem ich das österr. Aussenministerium eingeschaltet habe - folgendes Schreiben von der österr. Botschaft Madrid bekommen:
    (für alle, die meinen Beitrag in diesem Thread nicht gelesen haben, hier ist er http://www.gran-canaria-insider.info...437#post258437)

    Sehr geehrte....
    Ihr Schreiben an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien wurde zur direkten Beantwortung an die Botschaft Madrid weitergeleitet.

    Die Sie betreffende Situation hinsichtlich der Modifizierung des Aufenthaltsgesetzes in Spanien, ist der Botschaft bereits bekannt. Die Modifikationen, die hauptsächlich auf eine Neuregelung im spanischen Sozialversicherungssystem abzielen, haben auch Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht.

    Im Zuge einer Arbeitssitzung des spanischen Gesundheitsministeriums mit den EU-Botschaften, die zur Beantwortung der offenen Fragen dienen sollte, wurde klar, dass viele Punkte nicht oder nicht gänzlich geklärt werden konnten. Die Ministeriumsvertreter verwiesen wiederholt darauf hin, dass man sich derzeit noch in einer Übergangszeit befinde und einige Details der Neuregelung noch überarbeitet werden müssten. Endgültig in Kraft treten soll die Neuregelung dann Anfang September.

    Auf die bereits aufgetauchten Probleme, ähnlich wie in Ihrem Schreiben geschildert, wurde von zahlreichen EU-Botschaften hingewiesen. Das spanische Außen-ministerium wurde wurde von uns ebenfalls eingeschaltet und um Klärung der Situation ersucht.

    ------------------------
    Also dürfte in Madrid schon bekannt sein, dass das Gesetz repariert werden muss.
    Werde Euch auf dem Laufenden halten

  3. #3
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    Ausrufezeichen Oficinas de extranjeros interpretieren Gesetz falsch!!

    Nachdem jede Menge hochbezahlter Beamter sich scheinbar nicht die Mühe machen, Gesetze und deren Novellen genau zu lesen, hab ich das jetzt getan und - siehe da - da wird schon wieder einmal (und auch und gerade von offizieller Seite!!!!!) ganz schön viel Blödsinn erzählt und gemacht.

    Kurze Rückblende: wir haben ja vor 2 Monaten von den oficinas de extranjeros die Auskunft bekommen, dass sich die Gesetzeslage geändert hätte und man für die Verlängerung der Residencia einen Einkommensnachweis in Form eines Arbeitsvertrages oder sonstigen regelmäßigen Einkünften erbringen müsste.

    Begründet wurde das mit BOE N° 98 v. 24.4.2012, dort "Disposición final quinta. Modificación del Real Decreto 240/2007, Art. 7"
    Was dem Herrn Beamten genausowenig aufgefallen ist wie dem österr. Ministerium und Vertretern der EU-Botschaften ist die Tatsache, dass in besagtem BOE lediglich auf Art. 7 des RD 240/2007 (Residencia superior a tres meses) und NICHT Art. 10 (derecho de residir con carácter permanente) Bezug genommen wird.

    Das heisst, dass der spanische Gesetzgeber das Recht auf Daueraufenthalt gar nicht geändert hat, das wird lediglich von manchen Beamten behauptet.

    Hier der Link zum BOE N° 98/2012: http://www.boe.es/boe/dias/2012/04/2...-2012-5403.pdf - dort wirds auf Seite 32 unten interessant (Disposición final quinta), hier wird unter "Modificación del Real Decreto 240/2007" explizit der Art. 7 des RD240/2007 "Residencia superior a tres meses de ciudadanos de un Estado miembro de la Unión Europea..." geändert und sonst NIX!!

    Hier der Link zum ursprünglichen Gesetz (BOE N° 51/2007): http://www.boe.es/boe/dias/2007/02/2...8558-08566.pdf
    Dort gibt's auf Seite 3 den Art. 7 Residencia superior a tres meses.... (also Aufenthalt von mehr als drei Monaten) und auf Seite 4 ganz unten Artículo 10. Derecho a residir con carácter permanente (Recht auf Daueraufenthalt)

    In keinem Satz des BOE N° 98/2012 wird der Art. 10 erwähnt, der bleibt unverändert aufrecht!

    Falls jemand die Residencia verlängern will empfiehlt es sich, die entsprechenden Passagen (BOE 98 Seiten 32-33, BOE 51 Seiten 3-5) auszudrucken und bei Bedarf dem Beamten auf den Tisch zu legen.

    Ich glaub, ich werd den diversen Ministerien und Botschaften jetzt einmal eine ordentliche Honorarnote für Rechtsberatung legen...

  4. #4
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    Frage

    Hallo an Alle.

    ich habe mir nun alles gut durch gelesen und verstehe kein wort. als ich 2008 auf die insel kam bin ich zur policia san fernando cc nilo kurz was ausgefüllt zur bank irgendwas mit 9€ bezahlt wieder zurück und den super grünen zettel mit meiner n.i.e nummer bekommen. fertig.

    es wäre sehr hilfreich wenn mir jemand schritt für schritt schreiben könnte wie es nun geht. da meine freundin entlich auch hier auf die insel gezogen ist.

    wie ist die reihenfolge ? welche papiere brauch ich? wo muss ich hin?

    Zum Beispiel

    1. AMT 1 -------> benötigte Papiere

    2. AMT 2 --------> benötigte Papiere

    usw.


    freu mich über jede hilfe


    Stefan

  5. #5
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    Hallo Sokrates,

    für die Erstausstellung der Residencia braucht Deine Freundin einen Nachweis, das sie selbsterhaltungsfähig ist. Konkret: dass sie Krankenversichert ist und über mindestens 425 Euro im Monat verfügt.

    Dieser Nachweis ist ganz einfach zu erbringen, wenn Deine Freundin hier einen Arbeitsvertrag hat, wenn sie eine Pension bezieht oder - und das ist die wörtliche Aussage eines Beamten der "Ausländerpolizei" bei der Policia Nacional in San Fernando - ein Konto vorweisen kann, wo mindestens 425 Euro im Monat draufkommen + eine private Krankenversicherung.

    Durch Deine Frage stellt sich mir allerdings eine weitere, die jemand beantworten müsste, der das erst kürzlich (nach 1.Mai 2012) gemacht hat:

    Bislang war es ja so, dass man NIE und Residencia gleichzeitig bekommen hat. Um einen Arbeitsvertrag zu bekommen und bei der Sozialversicherung angemeldet werden zu können braucht man allerdings die NIE. Residencia gibts aber für Arbeitnehmer erst mit Arbeitsvertrag.

    Kann da jemand seine Erfahrungen mitteilen?

  6. #6
    Insider
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    Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
    Bislang war es ja so, dass man NIE und Residencia gleichzeitig bekommen hat. Um einen Arbeitsvertrag zu bekommen und bei der Sozialversicherung angemeldet werden zu können braucht man allerdings die NIE. Residencia gibts aber für Arbeitnehmer erst mit Arbeitsvertrag.
    Dieses Problem wird laut meiner Gestoria damit gelöst, dass sofern ein Arbeitsvertrag bei der Beantragung der "NIE" oder "Residencia" gefordert wird, man einen "Pre-Contrato" also einen Vorvertrag macht.

  7. #7
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    Hallo ihr,

    kaum angemeldet, schon geht die Fragerei los ...

    Ich habe nun schon einige Male gehört (und gelesen), dass man eine Residencia gar nicht mehr benötigt.

    Ist dem so?

    Und falls man diese doch noch braucht, kennt jemand eine aktuelle Seite, auf der man das Formular online ausdrucken kann? Ich finde auch bei Google nichts brauchbares.

    Bereits jetzt Vielen Dank!

    -STEFAN-

  8. #8
    Admin Avatar von felin
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    Hallo Stefan,

    mal hier stöbern:
    http://www.gran-canaria-insider.info...h-Gran-Canaria
    Da findest Du fast alles, auch die "Suchfunktion" bringt Dich weiter.

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