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Thema: RESIDENCIA

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Tourist
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    das Ausstellungsdatum kann nicht die Grundlage fuers Verfalldatum sein. Woher soll jemand wissen wie lange die Gueltigkeit ist. 3 - 5 - 7 oder 10 Jahre? Es sollte wirklich mal recherchiert werden an offizieller Stelle.

  2. #2
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Auf meiner Karte steht: VAL. 29.11.2010. Hab aber nicht verlängert bzw. neu beantragt. Zumindest auf der Karte war es vermerkt.
    "El que nada sabe, de nada duda."

  3. #3
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    Ich verstehe das ganze Thema nicht - seit vielen Jahren ist die Notwendigkeit einer Residencia für EU Bürger abgeschafft, d.h., soetwas ist nicht mehr nötig. Wenn man hier leben will, muss man lediglich, wie auch in Deutschland, seinen Wohnsitz anmelden, das war´s! EU Bürger brauchen keine Aufenthaltgenehmigung (Residencia) mehr!!!!! Das steht doch auch auf dem grünen DIN A4-Blatt (Eintrag ins Melderegister) drauf und jede Gestoria oder RA wird das bestätigen.

  4. #4
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    ich habe die gruene DIN-A-4-Residencia. Auf der steht kein Ablaufdatum. Es hies s.Zt. sie ist endlos gueltig. Scheinbar weiss es keiner so genau.

  5. #5
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ich habe, wie gesagt, auch meine Zweifel. Ich selbst werde halt zu der Stelle gehen wenn 5 Jahre nach der Ausstellung rum sind und nochmal nachfragen.

  6. #6
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Tja Dyson, für Reisende innerhalb Spaniens, oder Interinsular, sind die 50% schon verlockend, oder? Für einige ist es auch Stück weit geistiges Ankommen. Wir Deutschen haben doch gerne was "Amtliches" in der Hand, lol
    "El que nada sabe, de nada duda."

  7. #7
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ist klar, dass eine Residencia (also korrekt eine Aufenthaltsgenehmigung) für EU-Bürger keine Pflicht mehr ist, aber im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch dieser grüne Zettel (Nur eine Bestätigung über den Eintrag im Melderegister EU-Bürger) der Einfachheit halber immer noch Residencia genannt.

  8. #8
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Ist klar, dass eine Residencia (also korrekt eine Aufenthaltsgenehmigung) für EU-Bürger keine Pflicht mehr ist, aber im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch dieser grüne Zettel (Nur eine Bestätigung über den Eintrag im Melderegister EU-Bürger) der Einfachheit halber immer noch Residencia genannt.
    Aber warum ist das SO ein Thema? "Früher" als es noch eine Residencia notwenig war und man als Ausländer noch einen Einheimischen als Bürgen z.B. beim Hauskauf brauchte, klar! Aber würde sich z.B. ein Spanier heutzutage in Deutschland auch so ausführlich über seinen Gang zum Einwohnermeldeamt auslassen? Und wer hier oder dort seinen Wohnsitz hat, verliert den sicher auch nicht, wenn er nach xxxJahren nicht wieder zum Amt trabt.

  9. #9
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
    Aber warum ist das SO ein Thema? "Früher" als es noch eine Residencia notwenig war und man als Ausländer noch einen Einheimischen als Bürgen z.B. beim Hauskauf brauchte, klar! Aber würde sich z.B. ein Spanier heutzutage in Deutschland auch so ausführlich über seinen Gang zum Einwohnermeldeamt auslassen? Und wer hier oder dort seinen Wohnsitz hat, verliert den sicher auch nicht, wenn er nach xxxJahren nicht wieder zum Amt trabt.
    Diesen Gang mit dem Gang zum Einwohnermeldeamt zu vergleichen passt nicht ganz genau. Das ist etwas anderes und wird hier im Rathaus gemacht, das s.g. Empadronamiento.
    Bei dem grünen Zettel handelt es sich um eine Aktion die mit dem Innenministerium zu tun hat und im allgemeinen sollte man mit dieser Behörde keine Experimente machen und erst Recht nicht wenn es sich um eine relativ einfache Sache handelt um administrativ auf der richtigen Seite zu sein. Desweiteren kann es für manche irgendwann mal wichtig sein nachweisen zu können, seit wann sie ununterbrochen in Spanien gelebt haben. Für manche Nachweise dürfte das Empadronamiento des Rathauses ausreichen für andere ist ein Zertifikat des Innenministerium nötig. Mir fällt auf die Schnelle nur das Beispiel ein wenn jemand die spanische Nationalität annehmen will. In diesem Fall ist es, soweit ich weiss, unumgänglich lückenlos mit einem Zertifikat des Innenministeriums die Dauer seines Aufenthalts in Spanien nachweisen zu können.

  10. #10
    Insider Avatar von Peace
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    Dies ist eine Auskunft welche ich mehrfach an offizieller Stelle eingeholt habe, sonst würde ich es nicht posten.
    Wann das grüne Dokument ausgestellt wurde sieht man im unteren Bereich der Residencia ist das Austellungsdatum.
    Der Meldezettel ist auch nicht die Residencia sondern das Certificado de Empadronamento.
    3-5-7 Jahr ist kein Thema. Die 1. ist 5 Jahre und danach rechnest Du in 10er Schritten.
    LG
    Marion


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