So einfach ist wohl das Unterfangen nicht:



Nicht-EU-Ausländer - also etwa auch Schweizer - jedoch müssen sich eine Arbeitserlaubnis - permiso de trabajo - beschaffen, die zugleich als Aufenthaltsgenehmigung gilt. Die Arten der Arbeitserlaubnis werden nach Arbeitnehmer und selbständig erwerbstätig unterschieden und sind, je nachdem ob Erstantrag oder bereits Verlängerung mit unterschiedlichen Rechten, und Gültigkeit verbunden. Die erste Stufe - B- oder D inicial - ist jeweils auf einen konkreten geographischen Bereich, einen Beruf und ein Unternehmen beschränkt und nur ein Jahr gültig. Die vierte Stufe - permanente - ist mit der Residencia für Unionsbürger vergleichbar.

Wer als Nicht-EU-Ausländer einen Erstantrag stellt, muss dazu über ein gültiges Visum verfügen. Dieses wird - am besten unter Vorlage des Arbeitsvertrages - im spanischen Konsulat des Herkunftslandes beantragt. Der Antrag für die Arbeitserlaubnis wird dann beim zuständigen Arbeis-, bzw. Arbeit- und Sozialamt oder beim Ausländerservice gestellt.

Der gesamte Prozess ist leider ein langwieriger. Immerhin werden "provisorische" Genehmigungen sehr rasch erteilt, für die korrekt und definitiv ausgefertigte Arbeitsgenehmigung bzw. Residencia sind aber vier bis sechs Monate Wartezeit gerade in großen Städten wie Madrid oder Barcelona die Regel. Es empfiehlt sich daher schon rechtzeitig und mit Unterstützung des zukünftigen Arbeitgebers die Formalitäten anzugehen. Verlängerungen werden aber wesentlich schneller behandelt.


Quelle: http://www.leben-in-spanien.com/cgi-bin/page.pl?id=56