Hab auch was gefunden:

Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis für Nicht EU-Bürger
Nicht EU-Bürger müssen eine Arbeitserlaubnis, die auch als Aufenthaltsgenehmigung gilt, beantragen Als erstes muss beim spanischen Konsulat des Herkunftslandes ein Visum beantragt werden. Am besten sollte man gleichzeitig einen Arbeitsvertrag vorlegen. Anschließend muss beim zuständigen Arbeits- bzw. Sozialamt oder bei der Ausländerstelle der Antrag für die Arbeiterlaubnis gestellt werden. Der Vorgang ist etwas langwierig, doch es werden auch provisorische Arbeitsgenehmigungen erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitserlaubnis ist beim Erstantrag von Nicht-EU-Bürgern örtlich beschränkt sowie auch auf einen bestimmten Beruf bezogen und nur ein Jahr gültig.

Ausführliche Informationen erhält man auch beim spanischen Innenministerium :
Ministerio del Interior Direccion General de Politica Interior Subdireccion General de Extranjera Amador de los Rios, 7, Madrid Tel.Nr.: 34 91 537 15 71

Quelle: Europäische Kommission