Zitat von franky64 ... braucht man bei Beantragung der Residencia KEINE Abmeldung aus Deutschland vorzulegen. Weil man ja ohne Probleme mehrere Wohnsitze haben darf. Man könnte also einen Wohnsitz in D haben und einen in GC. Richtig! Zitat von franky64 ... beantragt die Residencia und bekomt diese auch. NEIN! Ohne KV-Nachweis (E121 für Pflichtversicherte oder Bescheinigung der PKV in spanisch) keine sogenannte Residencia!!!!
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