Zitat Zitat von franky64 Beitrag anzeigen
... braucht man bei Beantragung der Residencia KEINE Abmeldung aus Deutschland vorzulegen.
Weil man ja ohne Probleme mehrere Wohnsitze haben darf.

Man könnte also einen Wohnsitz in D haben und einen in GC.
Richtig!

Zitat Zitat von franky64 Beitrag anzeigen
... beantragt die Residencia und bekomt diese auch.
NEIN!

Ohne KV-Nachweis (E121 für Pflichtversicherte oder Bescheinigung der PKV in spanisch) keine sogenannte Residencia!!!!