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Thema: Residencia

  1. #31
    Inselfan
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    kroatischer pass.

  2. #32
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ok, ich werde versuchen Infos zu kriegen.

  3. #33
    Inselfan
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    danke. könnte ja auch mal bei der antragsstelle vorbei und fragen, vielleicht sprechen die ja un poco ingles.
    wo müsst ich denn da hin in lp?

  4. #34
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    In Las Palmas de Gran Canaria musst du hier hin:

    Delegación del Gobierno en la Comunidad Autónoma de Canarias
    Plaza de la Feria, 24
    35071 Las Palmas de Gran Canaria
    Teléfono: 928 999 000
    Fax: 928 363 994

  5. #35
    Insider
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    bekommt man diese Residencia eigentlich auch dann wenn man nur seinen 2. Wohnsitz auf den Canaran hat?

  6. #36
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Als Punkt 1: Vergess bitte den Ausdruck 2. Wohnsitz. Dieses Wort ist eine rein deutsche Erfindung und ausserdem kann so etwas nur existieren wenn man zwei Wohnsitze in einem Land hat aber niemals über Ländergrenzen hinaus. Kein Mensch kann in 2 Ländern je einen Wohnsitz haben.

    Ansonsten, sagen wir mal so: In den letzten Jahren wurden die Residencias und neuerdings dieser grüne Zettel den EU-Bürgern regelrecht nachgeschmissen. Warum keine Ahnung. Ich denke das ist heute auch noch so.
    Ich kann nur immer wieder betonen, dass ich mich niemals in Spanien irgendwo registrieren würde wenn ich nicht gesetzlich dazu gezwungen wäre. Meiner Erfahrung nach können daraus nur Nachteile entstehen.

  7. #37
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    danke,wieder x etwas dazugelernt.

  8. #38
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Hab auch was gefunden:

    Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis für Nicht EU-Bürger
    Nicht EU-Bürger müssen eine Arbeitserlaubnis, die auch als Aufenthaltsgenehmigung gilt, beantragen Als erstes muss beim spanischen Konsulat des Herkunftslandes ein Visum beantragt werden. Am besten sollte man gleichzeitig einen Arbeitsvertrag vorlegen. Anschließend muss beim zuständigen Arbeits- bzw. Sozialamt oder bei der Ausländerstelle der Antrag für die Arbeiterlaubnis gestellt werden. Der Vorgang ist etwas langwierig, doch es werden auch provisorische Arbeitsgenehmigungen erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitserlaubnis ist beim Erstantrag von Nicht-EU-Bürgern örtlich beschränkt sowie auch auf einen bestimmten Beruf bezogen und nur ein Jahr gültig.

    Ausführliche Informationen erhält man auch beim spanischen Innenministerium :
    Ministerio del Interior Direccion General de Politica Interior Subdireccion General de Extranjera Amador de los Rios, 7, Madrid Tel.Nr.: 34 91 537 15 71

    Quelle: Europäische Kommission
    "El que nada sabe, de nada duda."

  9. #39
    Inselfan
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    hm dann kann ich das ja dann wohl vergessen mit der residencia.

    aber vielleicht brauche ich die arbeitserlaubnis ja trotzdem nicht, da ich ja meinen wohnsitz in der eu, sprich deutschland habe?

  10. #40
    Insider
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    Ich habe da noch eine Frage; wie ist das eigentlich mit der Meldepflicht,welche gesetzlichen Bestimmungen bestehen da und welche Dokumente braucht man da ggf., wenn man 5 Monate auf den Canaren lebt.
    Vielleicht kannst Du mir das auch sagen queru?

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