@ schmendrik: Bei all Dingen bzgl. Niederlassung, Aufenthalt, Visapflicht spricht man meines Wissens nach in den Geetzestexten Europas immer von der Staatsangehörigkeit. Ich meine daher, dass es es nur darauf ankommt und es keine Rolle spielen wird, dass man in einem anderen EU-Mitgliedsland eine Aufenthaltsgenehmigung hat.
Auf jeden Fall ist eins klar: Kroatische Staatsbürger dürfen sich in der Europäischen Union (also auch hier) ohne Visa 3 Monate aufhalten.
Das entnehme ich dem Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...01R0539:DE:NOT