Zitat Zitat von queru
Erstens geht das nicht wegen EU-Recht und zweitens haben Auswanderer jetzt zumindest 2 Jahre lang Zeit bevor sie sich mit diesem Thema beschäftigen müssen. Damals war die Umschreibung, glaube ich, nach 1 Jahr zwingend.
Ausserdem kann ja jeder freiwillig den Schein umtauschen, da die Gesundheitsprüfungen beim deutschen wie beim spanischen genau gleich sind. Der Vorteil ist sogar, dass man per Post daran erinnert wird wann der Führerschein abläuft.

Das einzige was hier momentan nicht passt ist, dass die Spanier etwas in den deutschen Führerschein eingravieren. Ich meine, darauf könnten die Spanier verzichten. Wer weiss wenn jemand dieses Thema ins Rollen bringt müssen sie wahrscheinlich sogar darauf verzichten.
Genau so sehe ich es auch!

Soweit spanische Behörden es sich erdreisten, deutsche Hoheitspapiere zu verunstalten, solle man mal das auswärtige Amt, das Konsulat in Las Palmas und in D den örtlichen Bundestagsabgeordneten wenden. Aber nicht telefonisch. Verwaltung ist schriftlich, am besten vorab per Fax und dann per Schreiben, damit nicht ein Teil als nicht angekommen gilt. Daher auf dem Fax vermerken: Vorab per Fax, Originalschriftsatz folgt. Bei Schreiben/Faxen an das Konsulat direkt an den Generalkonsul (persönlich oder Vertreter im Amt) adressieren.

Genauso wenig dürfen deutsche Behörden echte ausländische Papiere, egal ob Pass, Ausweis oder Führerschein mit "Karikaturen" versehen.

Soweit deutsche voreilige Uniformierte oder Bedienstete von Straßenverkehrsämtern wegen der kanarischen Anmerkung völlig zu Unrecht "Urkundenfälschung" brüllen, solle man völlig gelassen bleiben. Der Ausweisinhaber hat keine Urkunde verfälscht und handelte im Übrigen nicht mit der im subjektiven Bereich des gesetzlichen Tatbestandes des § 267 StGB erforderlichen Absicht "zur Täuschung im Rechtsverkehr".