Ohne es zu wissen ist es meiner Meinung nach dieses Gesetz (Hat nix mit Tierschutz sondern Lebensmittelsicherheit zu tun) http://noticias.juridicas.com/base_d...3484-2000.html, konkret Artikel 6 Absatz 1 + 2 welches die Anwesenheit von Tieren, in Lokalen wo Lebensmittel zum menschlichen Verzehr zubereitet, bearbeitet, gelagert, abgepackt oder an den Verbraucher verkauft werden, untersagt. Da auf den Terrassen ebenfalls Lebensmittel an den Verbraucher verkauft werden würde ich davon ausgehen, dass Terrassen ebenfalls dazu gezählt werden.