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Thema: neues gastronomiegesetz

  1. #1
    Insider
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    neues gastronomiegesetz

    das neues gastronomiegesetz schreibt vor, dass nur noch personal beschäftigt werden darf, welches über gute spanische sprachkenntnisse verfügt.
    wer kennt sich damit aus? ich würde gerne wissen, was passiert, wenn ein lolkalbetreiber jemanden einstellt, der nicht spanisch kann - klar, es gibt hohe geldstrafen, aber was ist mit dem arbeitsvertag des arbeitnehmers? ist der automatisch ungültig wenn er nach in krafttreten des gesetzes abgeschlossen wurde? so ein arbeitsvertrag wäre ja eine sog. nebenabsprache zum gesetz und wäre eigentlich das papier nicht wert auf dem er steht.
    und was ist mit arbeitsverträgen, die vorher abgeschlossen wurden? dürfen die nur nicht verlängert werden?
    oder werden sie auch sofort ungültig?
    leute, die in der gastronomie arbeiten möchten und kein gutes spanisch können, sind ja quassi unvermittelbar beim arbeitsamt. müssen sie dann auch andere jobs annehmen? wird trotzdem arbeitslosengeld bezahlt?
    fragen über fragen, gibt es im forum jemand der darüber WIRKLICH bescheid weiss? das interessiert bestimmt viele, in der jobabteilung lese ich oft stellengesuche und meistens können die bewerber kein oder wenig spanisch, sodass für sie jobs in der gastronomie ausgeschlossen sind.

  2. #2
    Insider Avatar von Tax
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    Hier findest du etwas zum Thema:

    Neue kanarische Norm für Cafeterias und Restaurants
    Der Weg ist das Ziel.

  3. #3
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    nachtrag

    ich wollte nur noch sagen, dass ich weiss, dass nicht nur spanier eingestellt werden müssen, sonderns selbstverständlich kann jeder gastronom auch andere nationalitäten einstellen - sofern der arbeitnehmer "gutes" spanisch kann. es darf nicht sein, dass ein spanischsprechender mensch nicht verstanden wird wenn er in ein lokal kommt bzw. erst ein anderer kellner geholt werden muss. JEDER im service muss sich in der landessprache verständigen können. dieses prinzip ist mir klar, es geht mir mehr um die rechtliche umsetzung. danke.

  4. #4
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    Re: nachtrag

    Zitat Zitat von dyson
    ich wollte nur noch sagen, dass ich weiss, dass nicht nur spanier eingestellt werden müssen, sonderns selbstverständlich kann jeder gastronom auch andere nationalitäten einstellen - sofern der arbeitnehmer "gutes" spanisch kann. es darf nicht sein, dass ein spanischsprechender mensch nicht verstanden wird wenn er in ein lokal kommt bzw. erst ein anderer kellner geholt werden muss. JEDER im service muss sich in der landessprache verständigen können. dieses prinzip ist mir klar, es geht mir mehr um die rechtliche umsetzung. danke.
    interessante Sichtweise. Hast Du Quellen für die These, dass JEDER im Service "gutes Spanisch" sprechen muß??
    und: wie wird "gutes Spanisch" qualifiziert?

    Apropos: ein Gesetz, dass nur Spanier eingestellt werden dürften, wäre gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU, also vollkommerner Quatsch.

  5. #5
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    gastronomiegesetz

    das hat nichts mit meiner sichtweise zu tun, es ist ein neues GESETZ. "gutes spanisch" wird bei kontrollen offenbar so kontrolliert, dass die inspektoren "kontrollbestellungen" auf spanisch aufgeben, z.b. in deutschen, chinesischen, englischen etc. gastronomiebetrieben und so feststellen, ob sie in ihrer sprache über das angebot beraten werden und die bestellung korrekt ausgeführt wird-. so wurde es mir von der gestoria erklärt und das klingt ja logisch.
    in der buschtrommel stand auch, dass strafen bis zu 3.000euro verhängt werden können, das deckt sich auch mit meinen auskünften. mich würde allerdings interessieren, wie das mit arbeitsverträgen etc. funktioniert, siehe meine 1. mail betr. des gesetzes. vermutlich werden doch weiter leute eingestellt, die kein spanisch können, haben die dann überhaupt rechte?
    nach dem urlaub werde ich mich genauer bei meinem gestor erkundigen, dachte nur, dass vielleicht jemand, vor allem von den gastronomen, aus dem forum das genauer weiss. was machen die mit ihrem personal, das nicht spanisch spricht? sind nicht vertragskonforme kündigungen möglich? kann der arbeitnehmer dem mit dem nachweis eines belegten spanischkurses vorbeugen?

  6. #6
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Hi dyson,

    bei allem Respekt vor deiner Unsicherheit, aber bitte glaube mir, dass es seeeeeeeeeeehr lange dauern wird, bis jemals ein Tourismusinspektor sich mit so einer Lappalie auseinander setzen wird.
    Es gibt seit Jahrzehnten schon viel zu wenige Tourismusinspektoren um wesentlich wichtigeren Dingen nachzugehen, also glaube nicht, dass auch nur ein einziger Inspektor ungefragt in eurem Laden auftaucht, ausser ein Gast hat bei der Tourismusbehörden etwas bei euch reklamiert.

  7. #7
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    inspektoren

    ha, da wäre ich mir nicht soooo sicher. ich habe schon mal vor ein paar jahren bei einer kontrolle ordentlich strafe bezahlt, weil das schild mit dem hinweis auf die hoja de reclamaciones zu ca. einem drittel verdeckt war! um die leeren kassen zu füllen könnte ich mir durchaus zunehmende kontrollen vorstellen.
    es ist in deutschland ja auch schwer vorstellbar, dass man z.b. in ein spanisches lokal zum essen geht und der kellner nur spanisch spricht....
    aber meine frage betraf eigentlich vornehmlich bestehende und neue arbeitsverträge und deren rechtsstellung durch das neue gesetz.

  8. #8
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Also ich bin mir sehr sicher, dass dieses neue Gesetz bzgl. spanisch keine Auswirkung auf die Arbeitsverträge haben wird. Aber genau kann dir diese Frage eine Asesoria laboral beantworten.

    Lass mich raten "Fehlendes Schild mit dem Hinweis auf die Reklamationsblátter" kostete wahrscheinlich 135 Euro. Hab ich gut getippt?

  9. #9
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    Re: inspektoren

    Zitat Zitat von dyson
    es ist in deutschland ja auch schwer vorstellbar, dass man z.b. in ein spanisches lokal zum essen geht und der kellner nur spanisch spricht....
    Da vergleichst Du Äpfel mit Birnen:
    In Deutschland gibt's keine Urlaubsgebiete wo es Lokale gibt die zu 99% von Spaniern frequentiert werden.

  10. #10
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    Das Thema hatten wir ja schon mal. Es wird eigentlich nur Sorge getragen das man in einem Betrieb Spanischsprechendes Personal hat wenn man Spanische Gäaste hat und für eben die Kontrollen usw. ist es eigentlich immer voraussetzung das im Betrieb jemand das kann. Ich nenne mal ein Beispiel:

    Ich mache ein Restaurannt auf kann aber nicht so gut Spanisch das ich alles verstehe, also stelle ich mir jemanden ein in diesem Fall einen Spanier der aber auch meine Sprache spricht, der wiederum kann mir dann alles übersetzen was kommt wie zum Beispiel ein Kontrolleur erscheint. So hae ich immerjemanden um mich der mich unterstützen kann des weiteren werde ich auch weiter mich verbessern in dem ich mit dem Spanier eine Quitt pro Quo Sache mache. Er lernt auch mehr Deutsch und ich lerne mehr Spanisch so haben beide Seiten mehrere Nutzen aus der Sache.

    Ich als Gastronom bin also abgesichert.
    lg Horst

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