das neues gastronomiegesetz schreibt vor, dass nur noch personal beschäftigt werden darf, welches über gute spanische sprachkenntnisse verfügt.
wer kennt sich damit aus? ich würde gerne wissen, was passiert, wenn ein lolkalbetreiber jemanden einstellt, der nicht spanisch kann - klar, es gibt hohe geldstrafen, aber was ist mit dem arbeitsvertag des arbeitnehmers? ist der automatisch ungültig wenn er nach in krafttreten des gesetzes abgeschlossen wurde? so ein arbeitsvertrag wäre ja eine sog. nebenabsprache zum gesetz und wäre eigentlich das papier nicht wert auf dem er steht.
und was ist mit arbeitsverträgen, die vorher abgeschlossen wurden? dürfen die nur nicht verlängert werden?
oder werden sie auch sofort ungültig?
leute, die in der gastronomie arbeiten möchten und kein gutes spanisch können, sind ja quassi unvermittelbar beim arbeitsamt. müssen sie dann auch andere jobs annehmen? wird trotzdem arbeitslosengeld bezahlt?
fragen über fragen, gibt es im forum jemand der darüber WIRKLICH bescheid weiss? das interessiert bestimmt viele, in der jobabteilung lese ich oft stellengesuche und meistens können die bewerber kein oder wenig spanisch, sodass für sie jobs in der gastronomie ausgeschlossen sind.