Zum Anliegen von Sina: Wie sie wieder zu ihrem Arbeitsplatz kommt ist genauso ihr Privatvergnügen wie meins, rechtzeitig meine gebuchte und anbezahlte Ferienwohnung zu beziehen. Falls sie streiken, rechtzeitig den Arbeitgeber informieren (Anruf, Fax, e-mail). Sollten Arbeitstage verpasst werden, ist die Zeit entweder nachzudienen oder es wird mit Urlaubstagen -sofern für das laufende Jahr noch welcher vorhanden ist- verrechnet. Lohnfortzahlung wie im Krankheitsfall gibt es nicht.

Meine leise Hoffnung ist jedoch die zur Zeit laufende und kurzfristig anberaumte mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt, ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Dazu gehört auch die von Arbeitgeberseite heute beantragte einstweilige Verfügung. Dort wird stets dann mündliche Verhandlung anberaumt, wenn das Gericht der Meinung ist, die Parteien könnten sich "vergleichen", so dass der Erlass der Verfügung im Beschlussweg entbehrlich wäre. Dazu gab es heute für die Arbeitnehmerseite heftige Schelte von Politik und Fluglinien. Dazu kommen noch die veröffentlichten Gehälter der Lotsen, so dass durchaus zumindest in Teilen der Öffentlichkeit die Meinung entstehen kann, da kriegen ein paar mehr als gut bezahlte Burschen den Hals nicht voll.

Da ich jetzt keine Lust habe zu zittern, gehe ich mal in die Muckibude ein bischen Stress abbauen. Draußen laufen ginge schon, aber -welch Wunder- es regnet mal wieder kräftig.