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Thema: Von Interpol gesuchter Deutscher in Guía festgenommen

  1. #41
    Tourist Avatar von figo
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    Auch werde ich nie begreifen, wie man in DE "Lebenslänglich" auf 15 Jahre begrenzt.
    Mir sagt das Wort etwas anderes.
    DEr Grund ist die deutsche verfassung, genauer das grundgesetz, die darin geschützte würde des menschen beinhaltet eben auch, dass jeder verurteilte straftäter die (realitische) möglichkeit einer wiedereingliederung bekommen muss, d.h. nach der buße (z.B. 15 oder mehr Jahre haft) soll er sich wieder frei in der gesellschaft bewegen können. Viele straftäter werden auch erst nach mehr als 15 Jahren freigelassen, die 15 Jahre sind der erstmalige zeitpunkt, an dem man haftentlassung beantragen kann, voraussetzung sind gute führung etc.

    das problem der unsäglichen kinderschänder ist ein psychisches, dem man mit gefängnis ohnehin nicht beikommt, die lösung kann meines erachtens nur sein, dauerhafte entfernung aus der gesellschaft unter lebenswürdigen bedingungen (d.h. nach der haftzeit in eine geschlossene anstalt) auf der einen seite, und auf der anderen seite die gesellschaftlichen gründe für die sich mehrenden übergriffe verstehen und wieder beheben - weites feld ...

  2. #42
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    hi figo, das sehe ich auch so.

  3. #43
    Insider Avatar von Waidpower
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    Zitat Zitat von figo Beitrag anzeigen
    das problem der unsäglichen kinderschänder ist ein psychisches, dem man mit gefängnis ohnehin nicht beikommt, die lösung kann meines erachtens nur sein, dauerhafte entfernung aus der gesellschaft unter lebenswürdigen bedingungen (d.h. nach der haftzeit in eine geschlossene anstalt) auf der einen seite, und auf der anderen seite die gesellschaftlichen gründe für die sich mehrenden übergriffe verstehen und wieder beheben - weites feld ...
    Natürlich ist es ein psychisches und damit persönliches Problem. Und damit kann man es nicht - wie so vieles kriminelles Verhalten - auf die Gesellschaft abschieben. Dazu müsste man erstmal Vergleiche mit anderen Gesellschaftsformen anstellen. Die "sich mehrenden Übergriffe" scheint es jedenfalls nicht zu geben. Die Fallzahlen der Kriminalstatistik für z.B. "Sexueller Missbrauch von Kindern" weisen über Jahre hinweg einen kontinuierlichen Rückgang auf.
    Wenn Du einen langen Weg zu gehen hast, dreh dich nicht um, denn dadurch wird der Weg nicht kürzer! (Chinesisches Sprichwort)

  4. #44
    Tourist Avatar von figo
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    die statisken die mir geläufig besagen einen anderen trend (vgl http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuell...lung_seit_1993) jedoch will ich mich auch gar nicht auf irgendwelche statisken berufen, umso besser wenn es tatsächlich weniger wird oder wenigstens gleichbleibt, jeder fall ist einer zuviel, die dunkelziffer ist in diesem bereich ohnehin eine so große unbekannte, dass man auf zahlen wahrscheinlich nicht vertrauen kann.

    dennoch drängt sich bei mir schon der eindruck auf, dass dieses problem zugenommen hat und nach meinem dafürhalten sind psychische probleme gerade keine persönlichen entwicklungen einer einzelperson im vakuum sondern entwickeln sich im direkten zusammenspiel mit dem umfeld und damit der gesellschaft. das soll die verantwortung des einzelnen nicht schmälern, muss aber bei den fällen berücksichtigt werden.

    letztlich gilt es die augene offen zu halten und sofort zu reagieren, wenns drauf ankommt!

  5. #45
    Insider Avatar von Waidpower
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    Die Fallzahlen bei Wikipedia beziehen sich auf alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
    Für 2009 liegen die erfassten Fälle pro 100.000 Einwohner mit 59,9 exakt auf dem Niveau von 1988 (nicht die absolute Zahl wegen Einbeziehung der neuen Bundesländer).
    Aus den Zeitreihen des BKA (http://www.bka.de/nn_193236/SharedDo...undtabelle.pdf) ist aber z.B. ersichtlich, dass die Fallzahlen für "Sexueller Missbrauch von Kindern" gefallen sind, während die Fallzahlen für "Verbreitung pornografischer Schriften" stark stiegen.
    Natürlich gibt es eine hohe Dunkelziffer. Aber bei aller Unzulänglichkeit einer Statistik ergibt sich doch ein Trend.

    Die Entwicklung einer Persönlichkeit ist immer ein Zusammenspiel zwischen Anlage und Umfeld. Da wir auf die Anlage (noch!) keinen Einfluss haben, können wir nur versuchen, das soziale Umfeld für Kinder zu verbessern.
    Letztendlich bleibt es aber eine persönliche Entscheidung des Einzelnen, eine Straftat zu begehen. Der Versuch, die Schuld auf die Gesellschaft abzuladen, nach dem Motto:"Mein Mandant hatte eine schlechte Kindheit.", gehört ja heute zum Standardrepertoire jeden Anwalts.
    Bei der Schuldfeststellung vor Gericht werden solche Aspekte natürlich im Urteil berücksichtigt, was dann oft zu für den Laien unverständlich milden Urteilen führt.
    Wenn Du einen langen Weg zu gehen hast, dreh dich nicht um, denn dadurch wird der Weg nicht kürzer! (Chinesisches Sprichwort)

  6. #46
    Insider Avatar von fio
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    Zitat Zitat von figo Beitrag anzeigen
    DEr Grund ist die deutsche verfassung, genauer das grundgesetz, die darin geschützte würde des menschen beinhaltet eben auch, dass jeder verurteilte straftäter die (realitische) möglichkeit einer wiedereingliederung bekommen muss, ........
    Da liegste leider falsch. Der Artikel "Die Würde des Menschen ist unantastbar" bezieht sich eindeutig und ausschließlich auf die Tatsache, dass die Gründungsväter des GG keine Todesstrafe mehr zulassen wollten.
    Mit dem Rechtstatbestand, wieviel Jahre jemand bekommt, hat das nichts zu tun. Das entscheiden alleine die zuständigen Gerichte bzw. Gesetzesvorlagen.
    fio

  7. #47
    Tourist Avatar von figo
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    Zitat Zitat von fio Beitrag anzeigen
    Da liegste leider falsch. Der Artikel "Die Würde des Menschen ist unantastbar" bezieht sich eindeutig und ausschließlich auf die Tatsache, dass die Gründungsväter des GG keine Todesstrafe mehr zulassen wollten.
    Mit dem Rechtstatbestand, wieviel Jahre jemand bekommt, hat das nichts zu tun. Das entscheiden alleine die zuständigen Gerichte bzw. Gesetzesvorlagen.
    fio
    da lieg ich schon richtig: lies BVerfG 1. Senat, Entscheidungsname: lebenslange Freiheitsstrafe, Entscheidungsdatum: 21.06.1977, Aktenzeichen: 1 BvL 14/76

    dort Leitsatz 3: Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln.

    deshalb gibt´s den § 57a stgb

  8. #48
    Insider Avatar von fio
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    Naja, "menschenwürdiger Strafvollzug" hat aber eigentlich wenig mit dem Begriff "Die Würde des Menschen ist unantastbar" zu tun.
    fio

  9. #49
    Tourist Avatar von figo
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    hey fio, den juristischen zusammenhang kannst Du in dem Urteil nachlesen, schicke ich Dir gern, gib kurz bescheid. die begründung vorzeitiger entlassung auf bewährung liegt tatsächlich in der unantastbaren menschenwürde, welche vorgibt, dass man jemanden immer auch die möglichkeit/ hoffnung geben muss, dass es eine zeit nach der inhaftierung geben kann, aber wie bereits geschrieben müssen es nicht immer 15 jahre sein, sondern durchaus auch 18 oder 20 jahre. der rest (lebenslang) wird dann zur bewährung ausgesetzt.

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