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Thema: Neuer Regeln prakt. Führerscheinprüf. werden getestet

  1. #1
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Neuer Regeln prakt. Führerscheinprüf. werden getestet

    Die Verkehrsbehörde Trafico testet u.a. in Las Palmas in einem Pilotprojekt, wie sich Spanien an das europäische Reglement für die praktischen Führerscheinprüfungen anpassen wird. Dieses muss spätestens 2013 gültig werden und muss das selbständige Fahren des Prüflings für 10 Minuten beinhalten. In der Praxis bedeutet dies, dass der Schüler selbstständig ohne Anweisungen des Prüfers bis zu einer Stelle fahren muss die er kennt.
    Außerdem wird es so sein, dass die praktischen Prüfungen wenigstens 25 Minuten dauern müssen und auch nicht abgebrochen werden, wenn der Schüler einen schweren Verstoß begangen hat durch den er durch die Prüfung fällt.

  2. #2
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    Prüfung darf in keinem Fall abgebrochen werden? Das halte ich jetzt nicht für vernünftig ..

    Jemand eine Ahnung, welchen Zweck es hat, den Fahrschüler selbstständig an eine Stelle fahren zu lassen, die er kennt ..?

  3. #3
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    Ich kann es nur vermuten. Es verhindert die abrupten Richtungsänderungen die ein Fahrprüfer während der Prüfung vornehmen lassen könnte. Alleine dieser Umstand ist, soweit ich mich erinnere, bereits ein Stressfaktor für den Prüfling.
    Der Prüfling könnte sich so, rein auf die Fahrt konzentrieren ohne mit unerwarteten Anweisungen des Prüfers rechnen zu müssen.

  4. #4
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    Ich lese gerade weitere Infos. Es geht um das "selbstständige Fahren". Es ist also nicht vorgeschrieben, dass er zu einer Stelle fährt die er kennt, sondern zu einer Stelle die vorher ausgemacht wurde und der Fahrschüler alleine, ohne Hilfe und ohne Anweisung hinfahren muss.

    Man vermutet jedoch, dass es so sein wird, dass es allgemein bekannte Stellen sein werden die der Fahrschüler kennen kann, wie z.B. Bahnhaltestellen, Flughäfen, etc.

    Weiter Details:
    - Am Ende des praktischen Tests werden die Noten nicht mehr an den Lehrer der Fahrschule übergeben sondern der Prüfer erklärt jedem Fahrschüler wo er Fehler gemacht hat und was gut war.

    - Der Prüfer hat die Möglichkeit vom Schüler eine "vorherige Prüfungen des Fahrzeugs" zu fordern. Wie z.B. die Sicherheitssysteme, Grundelemente des Fahrzeugs und die Dokumente. Ein mögliches Beispiel könnte auch sein, dass der Schüler die Motorhaube öffnen und den Ölstand oder Bremsflüssigkeit messen muss oder dass er sogar nach der Reifengrösse fragt.

    Dies ist alles noch nicht im Detail festgelegt und wird beim Pilotprojekt durchgespielt.

    In der EU wird diese Prüfart ab 2013 Pflicht.

  5. #5
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    Wenn ich es richtig sehe hat es mit dieser Richtlinie 2006/126/EG zu tun:
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...18:0060:DE:PDF zu tun, ab Seite 21 Mindestanforderungen an die Fahrprüfungen.

  6. #6
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    So wie ich das jetzt lese .. das war in AT schon zu meiner Zeit alles so .. und das ist nun über 10 Jahre her :-)

    Nur das mit dem selbstständig fahren nicht..

    Ich denke für den Prüfling ist doch "einfacher" wenn er sich auf die Verkehrssituation konzentrieren kann da er ohnehin schon dem Stress der Prüfsituation ausgesetzt ist.

    Das Befolgen von Fahrtanweisungen ist der Prüfling ja bereits durch die Fahrstunden gewohnt.

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