Ich fürchte, auf diese Frage wird dir hier keiner eine richtige Antwort geben können, denn der grosse Haken an der Sache ist, dass in Deutschland weiterhin eine Betriebsstätte vorhanden bleibt.
Das ist so ziemlich die komplizierteste Art und Weise ein Geschäft zu machen, da du steuerlich mit 2 Ländern zu tun haben wirst und das ist von uns Laien, kaum zu beantworten, denke ich.

Hier noch ein Artikel in dem u.a. steht:

Von besonders hoher steuerlicher Relevanz sind Abgrenzungsfragen, falls die Betriebststätte im Ausland liegt. Hier entscheidet das nationale Recht in Verbindung mit dem Abkommensrecht (Doppelbesteuerungsabkommen), ob eine Betriebststätte vorliegt.
http://www.steuertipps.de/lexikon/betriebsstaette