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Thema: Bareröffnung bitte um hilfe

  1. #11
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Hab´s schon gefunden: Coca Cola, Nestae, Sprite, Nordic Mist (Soda), Aquarius, Powerade. Die Firma heisst Cobega. Sie habe direkt soweit ich weiss kein Lager mehr hier, das macht meines Wissens jemand anderes in ihrem Auftrag. http://www.cobega.es/default.aspx
    Morgen hab ich die Tel-Nr. des Lagers im Industriegebiet Arinaga.
    nombre: JUAN ARAÑA, S.L.
    actividad: Mayorista de bebidas (Coca Cola) (100%)
    cif: B35295278
    direccion: AV MIMOSAS S-N, Aguimes, Las Palmas
    telefonos: 928182656
    fax: 928181560

  2. #12
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ja genau felin, das war die Firma die Coca Cola, etc. liefert.

  3. #13
    Inselfan
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    besten dank euch beiden werde mal an rufen und hoffen sie sprechen english oder deutsch

  4. #14
    Neuer Benutzer
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    Hallo zusammen,

    eine Frage ist mir immer noch nicht klar...Reicht es als autonomo anmelden, um die kleine Bar zu zweit eröffnen? Also, ein kocht, andere macht service. Oder ein muss angestellt werden?
    Vielen Dank im Voraus

  5. #15
    Insider
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  6. #16
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Das hängt davon ab:

    Wenn ihr beide Geschäftsinhaber seit (z.B. im Falle einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, GmbH) dann müsst ihr euch beide als autonomo anmelden.

    Wenn das Geschäft nur auf einen von euch läuft, dann muss der sich als autonomo anmelden und der andere "auf fremde Rechnung" (cuenta ajena) im "Regimen general" angemeldet werden.

    Solltet ihr verheiratet oder verwandt sein, ist es meines Wissen möglich, dass beide als autonomo angemeldet werden.

    Achtung! Diese Auskunft ist ohne Gewähr und gibt nur meinen aktuellen Kenntnisstand wieder.
    Für eine vernüftige Beratung kommt man in diesem Fall nicht an einer Gestoria, Asesoria vorbei, denn je nach Einkommensteuerveranlagung des Geschäfts, kann es steuerlich Vor- oder Nachteile haben, ob weitere Personen als autonomo oder cuenta ajena angestellt sind, abgesehen von großen finanziellen Unterschieden wenn jemand mal krankgeschrieben werden muss bzw. Arbeitlosengeld.

  7. #17
    Neuer Benutzer
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    Danke! Aber ja...beim so was ohne gestoria geht leider nicht.

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