Zitat Zitat von rainer01
Im Erbfall können z.B. direkte Abkömmlinge und Ehegatten einen Freibetrag von 15.638 Euro und Verwandte 2. und 3. Grades von 7.831 Euro geltend machen.
Mittlerweile sind die jeweiligen Freibeträge 15.956,87 Euro und 7.993,46 Euro.
Wenn der Erblasser am Todestag und mindestens 5 Jahre davor auf den Kanaren wohnte und der Erbe Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebenspartner ist dann wird die Erbschaftssteuer um 99,9% ermässigt. Diese Ermässigung sollte es mittlerweile in ganz Spanien geben, sicher sagen kann ich das aber nur für die Kanaren.