Zitat Zitat von aektschen Beitrag anzeigen
Tendenziell scheint es mir aber so, dass es günstiger ist, wenn man Erbschaftssteuer in Deutschland zahlt, da es recht hohe Freibeträge etc gibt.
Warum bringst du in diesem Zusammenhang die Steuern ins Spiel, an denen ändert sich nichts und durch die Tatsache ob jemand nach deutschem oder spanischem Erbrecht vererbt spielt für die Steuern keine Rolle. Die Erbschaftssteuer richtet sich in erster Linie nach dem Land in dem der Erbe lebt.

Wenn Eltern in Deutschland leben und die Kinder in Spanien, müsste jetzt eigentlich das deutsche Erbrecht greifen? Der spanische Fiskus und die spanischen Erbschaftssteuern sollten somit für die Kinder auf Gran Canaria egal sein, oder?
Aber sicher interessiert das den spanischen Fiskus. Die Erben die in Spanien leben müssen vor allem anderen spanische Erbschaftssteuer zahlen. Sollte Deutschland ebenfalls ein Recht haben gewisse Dinge aus dem Erbe zu besteuern (Ich denke da z.B. an Vermögensgegenstände die sich in DE befinden) kann es sein, dass in beiden Ländern Erbschaftssteuer bezahlt werden muss. Ob das Doppelbesteuerungsabkommen bzw. das spanische Erbschaftssteuergesetz eine Anrechnung der in Deutschland gezahlten Steuern vorsieht weiss ich nicht, ich glaube jedoch, dass eine solche Verrechnung zumindest im Doppelbesteuerungsabkommen nicht vorgesehen ist. Dieser Artikel sieht das wohl auch so: http://www.mallorcazeitung.es/recht-...fen/25346.html Wie es im spanischen Erbschaftssteuerrecht aussieht weiss ich nicht. Im deutschen Erbschaftssteuerrecht scheint man es sich anrechnen zu dürfen, so entnehme ich es zumindest diesem Artikel http://dejure.org/gesetze/ErbStG/21.html

Sollten die Eltern sich dann doch entscheiden, den Lebensabend auf GC zu verbringen müssten diese im Testament bestimmen, dass das deutsche Erbrecht angewendet werden soll?
Wenn sie nicht wollen das das spanische Erbrecht auf sie Anwendung findet, auf jeden Fall.