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Thema: Erbrecht in Spanien bzw. Gran Canaria

  1. #11
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Laut diesem Artikel http://www.anwalt.de/rechtstipps/erb...te_023245.html
    scheint wohl die EU etwas dagegen zu haben, dass in Spanien wohnende in den Genuss der 99,99% Ermässigung kommen können nicht aber die Steuerausländer und soll deshalb, laut dem Artikel, beschlossen haben ein Verfahren gegen Spanien einzuleiten.

  2. #12
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    Im der aktuellen Buschtrommel Nr. 266 vom 1. Oktober 2014 steht auf Seite 12 ein interessanter Artikel von RA Thomas Unrath zum Thema 99,99% Erbschaftssteuerbefreiung, also in Bezug auf das vorherige posting in diesem thread.

    Laut diesem Artikel ist nunmehr ein Urteil des Europäischen Gerichtshof ergangen, der die Ungleichbehandlung von Spanien-Nichansässigen gegenüber Spanien-Ansässigen für europarechtswirdig erklärt. Urteil EuGH - C-127/12 vom 3.9.14.

    http://www.buschtrommel.es/archiv/266/

  3. #13
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    Hier Infos des Deutschen Konsulats zu diesem Thema: http://www.spanien.diplo.de/Vertretu...u-2012-15.html

  4. #14
    Im Moment lese ich an allen Ecken und Enden vom neuen EU-Erbrecht. Hat sich damit schon mal jemand beschäftigt? Meistens wird es hier natürlich aus spanischer Sicht betrachtet. Tendenziell scheint es mir aber so, dass es günstiger ist, wenn man Erbschaftssteuer in Deutschland zahlt, da es recht hohe Freibeträge etc gibt.
    Wenn Eltern in Deutschland leben und die Kinder in Spanien, müsste jetzt eigentlich das deutsche Erbrecht greifen? Der spanische Fiskus und die spanischen Erbschaftssteuern sollten somit für die Kinder auf Gran Canaria egal sein, oder?
    Sollten die Eltern sich dann doch entscheiden, den Lebensabend auf GC zu verbringen müssten diese im Testament bestimmen, dass das deutsche Erbrecht angewendet werden soll?
    Die neue Regelung gilt ab 17.08., wenn ich es jedoch richtig sehe, kann man die Regel auch später ins Testament aufnehmen. Nur sollte man es natürlich machen, bevor man stirbt, also sinnvollerweise auch bevor man evtl. auswandert.

    Hier ein Link zu dem Thema:
    http://www.spanien.diplo.de/Vertretu...u-2012-15.html

    Schöne Grüsse

  5. #15
    Insider Avatar von fio
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    Unter anderem könnte dies weiterhelfen.
    https://www.test.de/Testament-Wie-si...brecht-ausland
    Wir haben unser Testament schon notariell geändert mit dem Zusatz:
    "Wir wählen deutsches Recht für die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Wir sind deutsche Staatsbürger".
    fio

  6. #16
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    Zitat Zitat von aektschen Beitrag anzeigen
    Tendenziell scheint es mir aber so, dass es günstiger ist, wenn man Erbschaftssteuer in Deutschland zahlt, da es recht hohe Freibeträge etc gibt.
    Warum bringst du in diesem Zusammenhang die Steuern ins Spiel, an denen ändert sich nichts und durch die Tatsache ob jemand nach deutschem oder spanischem Erbrecht vererbt spielt für die Steuern keine Rolle. Die Erbschaftssteuer richtet sich in erster Linie nach dem Land in dem der Erbe lebt.

    Wenn Eltern in Deutschland leben und die Kinder in Spanien, müsste jetzt eigentlich das deutsche Erbrecht greifen? Der spanische Fiskus und die spanischen Erbschaftssteuern sollten somit für die Kinder auf Gran Canaria egal sein, oder?
    Aber sicher interessiert das den spanischen Fiskus. Die Erben die in Spanien leben müssen vor allem anderen spanische Erbschaftssteuer zahlen. Sollte Deutschland ebenfalls ein Recht haben gewisse Dinge aus dem Erbe zu besteuern (Ich denke da z.B. an Vermögensgegenstände die sich in DE befinden) kann es sein, dass in beiden Ländern Erbschaftssteuer bezahlt werden muss. Ob das Doppelbesteuerungsabkommen bzw. das spanische Erbschaftssteuergesetz eine Anrechnung der in Deutschland gezahlten Steuern vorsieht weiss ich nicht, ich glaube jedoch, dass eine solche Verrechnung zumindest im Doppelbesteuerungsabkommen nicht vorgesehen ist. Dieser Artikel sieht das wohl auch so: http://www.mallorcazeitung.es/recht-...fen/25346.html Wie es im spanischen Erbschaftssteuerrecht aussieht weiss ich nicht. Im deutschen Erbschaftssteuerrecht scheint man es sich anrechnen zu dürfen, so entnehme ich es zumindest diesem Artikel http://dejure.org/gesetze/ErbStG/21.html

    Sollten die Eltern sich dann doch entscheiden, den Lebensabend auf GC zu verbringen müssten diese im Testament bestimmen, dass das deutsche Erbrecht angewendet werden soll?
    Wenn sie nicht wollen das das spanische Erbrecht auf sie Anwendung findet, auf jeden Fall.

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