Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
Es gilt die 50+1 Regelung, d.h., wenn mehr als die Hälfte touristisch ist, darf auch touristisch vermietet werden.
Frage: Wer darf in diesem Fall in dieser Anlage Immobilien touristisch vermieten? Hinz und Kunz oder nur die legalisierte Vermietungsgesellschaft mir den im Tourismusamt konkret Nummer für Nummer eingetragenen Immobilien?