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Thema: Private Vermietung von Apartments verboten?

  1. #91
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    Protokoll führen, Fotos machen, sich mit anderen belästigten Nachbarn kurzschliessen und dann gemeinsam mit den Unterlagen direkt mit dem Eigentümer sprechen. Wenn der nicht einsichtig ist, wendet man sich an die Communidad. Aber wenn der Eigentümer einfach alles ignoriert, bleibt nur die Anzeige.

  2. #92
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
    ...ich verstehe dann aber den Vergleich mit den einheimischen Nachbarn nicht, das sind doch üblicherweise alles keine Touristen sondern Leute die auf den Inseln resident sind. Egal, wie viele da eine Wohnung "belagern (?)"!...
    Das verstehe ich nicht. Es kann doch nicht darum gehen ob eine Person ein Tourist oder ein Einheimischer ist sondern es kann lediglich um die Sache gehen ob etwas eine touristische Vermietung darstellt oder nicht. Die Einheimischen werden wohl kaum in dieser Wohnung gemeldet sein und sofern sie nicht zu Besuch bei dem Wohnungsinhaber sind, der auch selbst anwesend ist, sondern alleine dort ein paar Tage verbringen, dann ist dies in meinen Augen genauso eine touristische Vermietung.

  3. #93
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    Wenn ein Resident eine Wohnung in einem nicht tour. Komplex bewohnt und z.B. in den Sommerferien oder am Wochenende seine Familie aus z.B. Las Palmas einlädt, halte ich das für keine tour. Vermietung oder Überlassung. Natürlich kommen da leicht mal mehrere Personen zusammen (was das Wort "belagern" wohl ausdrücken soll, wenn der Eigentümer mit seiner Frau und 2 Kindern + z.B. seine Schwester mit Mann u. 3 Kindern da sind, wären das schon 9 Personen...), aber das gehört m.E. zur Eigennutzung.
    Natürlich sind sie nicht in dieser Wohnung gemeldet, aber man kann doch mehrere Personen zu Besuch haben. Das wäre doch bei dem angeb. Fall mit den Enkeln auch kein Problem, wenn residente Oma + Opa sie eingeladen hätten, bei ihnen zu wohnen.
    Aber jetzt ist für mich entgültig Schluss mit dem Thema, AndreLev hatte ja ganz zu Anfang geschrieben, dass die betr. Eigentümer bereits bestens anwaltlich beraten sind und ich finde, es wäre SEHR interessant zu erfahren, wie dieser Rechtsstreit verlaufen und ausgegangen ist. Es wäre prima, wenn er uns das dann mitteilen würde.

  4. #94
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Dann passt ja alles, ich schrieb "sofern sie nicht zu Besuch bei dem Wohnungsinhaber sind". Aus deinem posting von gestern um 14:21 Uhr konnte ich nicht entnehmen, das du dich beziehst auf "dass sie nur zu Besuch sind".

  5. #95
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Das verstehe ich nicht. Es kann doch nicht darum gehen ob eine Person ein Tourist oder ein Einheimischer ist sondern es kann lediglich um die Sache gehen ob etwas eine touristische Vermietung darstellt oder nicht. Die Einheimischen werden wohl kaum in dieser Wohnung gemeldet sein und sofern sie nicht zu Besuch bei dem Wohnungsinhaber sind, der auch selbst anwesend ist, sondern alleine dort ein paar Tage verbringen, dann ist dies in meinen Augen genauso eine touristische Vermietung.
    Für mich beginnt der Begriff Vermietung (egal welche) juristisch erst bei der entgeltlichen Überlassung von etwas (in Gegensatz zur Leihe, die auch unentgeltlich erfolgen kann - deswegen gibts auch keine Leihautos i.d.R. sondern Mietwägen!*ggg*).
    Also können die durchaus auch in Abwesenheit der Besitzer dort wohnen.

  6. #96
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    Meine spanischen Nachbarn haben hier 2 Apartments auf meiner Etage die kaum genutzt werden. Die beiden sind schon älter, und sie kommen nur noch hin und wieder an Feiertagen/Wochenenden her. Die Kinder und auch die Enkelkinder sind manchmal zu Gast. Versteh nicht ganz wie das ablaufen soll, also wenn die Tochter hier ist (1. Grad) darf sie das. Aber die Enkel(auch schon Erwachsen) müssen dann draussen schlafen oder Miete bezahlen?!

    Wenn ich meiner Cousine mal mein Auto leihe ist das ja auch keine Vermietung, das wird doch schon seit Jahrtausenden(?) so gemacht dass man Familie und Freunde mal bei sicher übernachten lässt.

    So etwas wie Couchsurfing ( http://de.wikipedia.org/wiki/CouchSurfing ) wäre dann ja auch mehr oder weniger illegal?

  7. #97
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Wenn wirklich kein Geld beim Cochsurfing fliesst, dann "sollte" es "eigentlich" kein Problem sein. Aber du siehst ja an einem der Beispiele hier in diesem thread, dass die Inspektion selbst die Übernachtung eines Enkels, bei dem auch kein Geld floss, angezeigt hat. Das in dieser Richtung (wie jemand schrieb) "schwammig formulierte" Gesetz führt dazu, dass man nie genau weiss wie manche Dinge ausgelegt werden. Das darauffolgende Problem welches folgt ist, dass die Akte die der Inspektor aufgenommen hat eine "Wahrheitsvermutung" beinhaltet die nur mit Beweisen zunichte gemacht werden kann. Wenn man keine Beweise hat (manchmal frag ich mich, wie ich denn überhaupt beweisen will, dass kein Geld floss) oder nicht antwortet, dann gilt das was der Inspektor "festgestellt" hat.

    PS: Jetzt fällt mir was ein wie ich vielleicht beweisen könnte, dass kein Geld floss. Vor dem Aufenthalt eine Notarakte zwischen den beiden Parteien machen wo drinsteht, dass Herr xy Eigentümer der Immobilie Nr. xy im Haus xy in der Stadt xy auf Gran Canaria ist und es wird vereinbart diese Immobilie meinem Enkel Herr xy mit Pass-Nr. xy von 1.1.2012 bis 15.1.2012 kostenlos zur Verfügung zu stellen.

    Aaaber wer macht sowas! Und vor allem sollte das Datum vor einer möglichen Inspektion liegen, soll heissen ich müsste jedes Mal bevor der Enkel runterkommt eine neue Notarakte machen lassen.

  8. #98
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    Für´s Couchsurfing wird doch ohnehin eher ein Schlafplatz in einer "normalen" Wohnung angeboten und nicht in einem tour. genutzten Appartment/Anlage/Komplex. Üblicherweise bleiben Couchsurfer im Durchschnitt nur 1 oder 2 Nächte und der Wohnungsinhaber lässt sie kostenlos übernachten, weil er jungen Leuten helfen möchte, seine Stadt kostengünstig kennenzulernen und dazuhin Spass daran hat, sich mit seinen Übernachtungsgästen aus aller Herren Länder zu unterhalten. Beim Couchsurfing ist der Wohnungsinhaber immer selbst auch in der Wohnung! Für Gran Canaria würde es z.B. so laufen, dass ein Residenter in Tablero wohnt und sein Sofa für Couchsurfer gelegentlich zum Gästebett umfunktioniert - ohne Bezahlung. Der Couchsurfer lädt seinen Gastgeber dafür vielleicht zum Essen ein, am besten mit selbstzubereiteten Spezialitäten aus seinem Land. Und dann nach 1 oder 2 Nächten zieht der Couchsurfer weiter, z.B. zu seinem nächsten Gastgeber nach Las Palmas.

  9. #99
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    I Zum Erlauben der touristischen Genehmigung ist zwar die kanarische Tourismusbehörde zuständig
    kann ich fragen, was fuer eine Behoerde ist das?

    Vielen Dank.

  10. #100
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    Für Genehmigungen: Patronato de Turismo seit ein paar Monaten in der Fussgängerzone Triana Nr. 93 in Las Palmas de GC.

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