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Thema: Private Vermietung von Apartments verboten?

  1. #11
    Es ist und war immer illegal.
    VG Ronald vom Team Carasol - Reisen von Freunden für Freunde

    www.carasol-reisen.com
    www.gay-sol.com

  2. #12
    Insider Avatar von hjb
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    Es scheint in diesem Forum niemand zu geben, der sich wirklich mit der Rechtslage auskennt. Es gibt doch sicher auch Unterschiede, ob das vermietete Appartement oder der vermietete Bungalow einer Anlage angehört, die in touristischer Vermietung sind, oder ob es sich um Anlagen handelt, die nicht in touristischer Vermietung sind.
    Mir hat mal ein (so glaube ich) Sachkundiger folgendes gesagt. "Private touristische Vermietung ist nur dann zulässig, wenn eine Rezeption vorhanden ist und mindest 60 % der Mietobjekte über eine Verwaltung betreut werden. Ob dies richtig ist, kann ich nicht sagen - aber dazu muß es ja gesetzliche Regelungen geben.

  3. #13
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Selbstverständlich gibt es in diesem Forum Leute die sich 100% in dieser Materie auskennen, aber dieses Forum will viele Meinungen lesen, denn genau deshalb nennt man es ein Forum.

    Irgendwo habe ich es hier im Forum schonmal geschrieben, dass der absolut entscheidende Satz, was auf den Kanaren als touristische Vermietung angesehen wird folgender ist:

    "Jede Beherbergung, bei der der Mieter nicht die Absicht hat in dieser Wohnung seinen festen Wohnsitz zu begründen, gilt als touristische Vermietung"
    .

    Achtung: Bin kein Rechtsanwalt und dies gilt nur als Anhaltspunkt und ohne Gewähr.

  4. #14
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von hjb Beitrag anzeigen
    Mir hat mal ein (so glaube ich) Sachkundiger folgendes gesagt. "Private touristische Vermietung ist nur dann zulässig, ...
    Der Satz wirft mehr Fragen auf als sonstwas.

    Was verstehst du unter privater Vermietung? Ich geb mal folgende Vorschläge:
    -Ist es eine private Vermietung wenn jeder Hinz und Kunz in einer Anlage sein eigene Immobilie vermietet?
    -Ist es eine private Vermietung wenn der Alleineigentümer einer Anlage diese komplett privat vermietet?
    -Ist es eine private Vermietung nur deshalb, da die Anlage nicht über einen Reiseveranstalter gebucht werden kann?

    Mehr Beispiele fallen mir momentan nicht ein, aber du wirst mir ja dein Beispiel schreiben, sofern es nicht mit meinen dreien übereinstimmt.

  5. #15
    Insider Avatar von hjb
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Der Satz wirft mehr Fragen auf als sonstwas.

    Mehr Beispiele fallen mir momentan nicht ein, aber du wirst mir ja dein Beispiel schreiben, sofern es nicht mit meinen dreien übereinstimmt.
    Ich habe kein Beispiel, sondern wollte "dem Forum" nur eine mir bekannt gewordene Auffassung dazu mitteilen. Aber soeben habe ich diese INFO eines Rechtsanwaltsbüros gefunden:
    http://www.gran-canaria-insider.info...che+Vermietung

  6. #16
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    Es gilt die 50+1 Regelung, d.h., wenn mehr als die Hälfte touristisch ist, darf auch touristisch vermietet werden. Diese Anlagen müssen eine Verwaltung haben, die entweder selbst oder über eine beauftragte Firma die dem Tourismus zur Verfügung stehenden Einheiten vermietet. Die Eigentümer der Einheiten dürfen nicht auf eigene Faust touristisch (also ohne festen Mietvertrag) vermieten, auch nicht an Freunde und Bekannte. Meines Wissens sind nur enge Verwandte wie Eltern und Kinder ausgenommen, d.h., dass die Einheit ausschliesslich vom Eigentümer und dessen unmittelbaren Angehörigen urlaubsmässig genützt werden darf. Alles andere muss über die zuständige Verwaltung/Vermietgesellschaft abgewickelt werden und diese erhalten eine Provision dafür.
    Wenn jemand eine komplette Anlage besitzt und diese nur touristisch vermietet ist er ja als Beherbergungsbetrieb eingetragen und muss ein entsprechendes Register führen, wie ein Hotel o.ä. überall. Er kann damit seine Einheiten über einen Reiseveranstalter und/oder direkt vermieten. Mit "Privat" hat das dann garnichts mehr zu tun.

  7. #17
    Insider
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    Zitat Zitat von fio Beitrag anzeigen
    Ich bin zwar auch gegen "illegale Vermietung". Was aber hier für "Tatsachen" erzählt werden, grenzt ja schon an Grimms Märchenbuch.
    Wie möchte denn ein Denunziant Jemanden anzeigen, wenn der vorgibt, seine Wohnung sei nicht an Fremde sondern an Freunde oder Verwandte kurzzeitig "vermietet"?
    So passiert das immer wieder. Auch bei uns in Monte Rojo.
    Wobei ich bislang hier noch keinerlei Polizei diesbezüglich im Einsatz sah.
    fio
    Es ist und bleibt illegal, kurzzeitig eine Wohneinheit privat an Freunde und Verwandte (ausgenommen Eltern und Kinder) zu überlassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Miete bezahlt wird oder nicht - denn dies kann der Gesetzgeber nicht überprüfen. Auch wenn einen niemand anzeigt, es ist gegen das Gesetz und man macht sich strafbar.

  8. #18
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
    Es gilt die 50+1 Regelung, d.h., wenn mehr als die Hälfte touristisch ist, darf auch touristisch vermietet werden.
    Frage: Wer darf in diesem Fall in dieser Anlage Immobilien touristisch vermieten? Hinz und Kunz oder nur die legalisierte Vermietungsgesellschaft mir den im Tourismusamt konkret Nummer für Nummer eingetragenen Immobilien?

  9. #19
    Insider
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    Es muss EINE Verwaltungsgesellschaft durch die Communidad bestimmt werden und nur diese EINE Firma darf die Vermietungen vornehmen. Sollten die Eigentümer der Einheiten mit der Firma nicht zufrieden sein, können sie bei einer neuen Communidadversammlung mehrheitlich abstimmen, eine andere Firma zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt durch den Präsidenten der Communidad.

  10. #20
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Hervorragend! Ich nutze die Gelegenheit das Wort EINE hervorzuheben. Es ist ergo nicht erlaubt, dass z.B. 2 Personen oder Firmen in einer Anlage touristisch vermieten. Wir kommen der Sache näher.

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