Es ist und war immer illegal.
Es ist und war immer illegal.
Es scheint in diesem Forum niemand zu geben, der sich wirklich mit der Rechtslage auskennt. Es gibt doch sicher auch Unterschiede, ob das vermietete Appartement oder der vermietete Bungalow einer Anlage angehört, die in touristischer Vermietung sind, oder ob es sich um Anlagen handelt, die nicht in touristischer Vermietung sind.
Mir hat mal ein (so glaube ich) Sachkundiger folgendes gesagt. "Private touristische Vermietung ist nur dann zulässig, wenn eine Rezeption vorhanden ist und mindest 60 % der Mietobjekte über eine Verwaltung betreut werden. Ob dies richtig ist, kann ich nicht sagen - aber dazu muß es ja gesetzliche Regelungen geben.
Der Satz wirft mehr Fragen auf als sonstwas.
Was verstehst du unter privater Vermietung? Ich geb mal folgende Vorschläge:
-Ist es eine private Vermietung wenn jeder Hinz und Kunz in einer Anlage sein eigene Immobilie vermietet?
-Ist es eine private Vermietung wenn der Alleineigentümer einer Anlage diese komplett privat vermietet?
-Ist es eine private Vermietung nur deshalb, da die Anlage nicht über einen Reiseveranstalter gebucht werden kann?
Mehr Beispiele fallen mir momentan nicht ein, aber du wirst mir ja dein Beispiel schreiben, sofern es nicht mit meinen dreien übereinstimmt.
Ich habe kein Beispiel, sondern wollte "dem Forum" nur eine mir bekannt gewordene Auffassung dazu mitteilen. Aber soeben habe ich diese INFO eines Rechtsanwaltsbüros gefunden:
http://www.gran-canaria-insider.info...che+Vermietung
Es gilt die 50+1 Regelung, d.h., wenn mehr als die Hälfte touristisch ist, darf auch touristisch vermietet werden. Diese Anlagen müssen eine Verwaltung haben, die entweder selbst oder über eine beauftragte Firma die dem Tourismus zur Verfügung stehenden Einheiten vermietet. Die Eigentümer der Einheiten dürfen nicht auf eigene Faust touristisch (also ohne festen Mietvertrag) vermieten, auch nicht an Freunde und Bekannte. Meines Wissens sind nur enge Verwandte wie Eltern und Kinder ausgenommen, d.h., dass die Einheit ausschliesslich vom Eigentümer und dessen unmittelbaren Angehörigen urlaubsmässig genützt werden darf. Alles andere muss über die zuständige Verwaltung/Vermietgesellschaft abgewickelt werden und diese erhalten eine Provision dafür.
Wenn jemand eine komplette Anlage besitzt und diese nur touristisch vermietet ist er ja als Beherbergungsbetrieb eingetragen und muss ein entsprechendes Register führen, wie ein Hotel o.ä. überall. Er kann damit seine Einheiten über einen Reiseveranstalter und/oder direkt vermieten. Mit "Privat" hat das dann garnichts mehr zu tun.
Selbstverständlich gibt es in diesem Forum Leute die sich 100% in dieser Materie auskennen, aber dieses Forum will viele Meinungen lesen, denn genau deshalb nennt man es ein Forum.
Irgendwo habe ich es hier im Forum schonmal geschrieben, dass der absolut entscheidende Satz, was auf den Kanaren als touristische Vermietung angesehen wird folgender ist:
"Jede Beherbergung, bei der der Mieter nicht die Absicht hat in dieser Wohnung seinen festen Wohnsitz zu begründen, gilt als touristische Vermietung".
Achtung: Bin kein Rechtsanwalt und dies gilt nur als Anhaltspunkt und ohne Gewähr.
AndreLev hat sich mit gezielten Fragestellungen an dieses Forum gewandt.
Nun erwartet er sicher nicht, dass möglichst viele Forumsteilnehmer ihre persönliche Meinung widergeben, Er spricht die Forumsteilnehmer an, die genaue Kenntnisse haben.
Ist es dann sinnvoll, wenn sich die Personen mit 100%-tiger Sachkenntnis zunächst abwartend zurückhalten, nur um die Forumsdiskussion anzuheizen und wenn ja, wie lange?
Das liegt sicher nicht im Interesse des Fragestellers.
Entschuldigung, meinen letzten Satz nehme ich zurück. Ich hatte den letzten Satz des Fragestellers nicht beachtet
Ansonsten war meine Behauptung, daß sich wohl kein Forumsteilnehmer richtig auskenne natürlich provokativ. Ich weiß ja wieviel Du (quero) in anderen Internetbeiträgen zu diesem Thema schon publiziert hast.
Hervorragend! Ich nutze die Gelegenheit das Wort EINE hervorzuheben. Es ist ergo nicht erlaubt, dass z.B. 2 Personen oder Firmen in einer Anlage touristisch vermieten. Wir kommen der Sache näher.
Stimmt - NUR EINE Vermietgesellschaft/firma. In deren Pool sollten alle zur Vermietung stehenden Einheiten verwaltet werden. Dafür gibt es die Communidadversammlungen, dass sich die Eigentümer auf EINE Verwaltungsfirma/gesellschaft einigen. So wie man sich auf EINEN Präsidenten einigt, denn dieser repräsentiert die Eigentümergemeinschaft! Privatpersonen können die Vermietung der Einheiten nicht vornehmen, nur eine registrierte Firma/Gesellschaft. Es muss offiziell mit einem Poder/Vollmacht eingetragen werden.