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Thema: Private Vermietung von Apartments verboten?

  1. #31
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von Mick Rophon Beitrag anzeigen
    Also ich möchte schon festhalten, dass ich hier keine "Horrormärchen" erzähle. Wenn ich das tun wollte, würde ich Bücher schreiben.
    Hab´s zur Kenntnis genommen und trotzdem stehe ich weiterhin auf dem Standpunkt, dass die Sache so garantiert nicht ablief.

  2. #32
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Ok jetzt weiss ich welches Modell du meinst. Das kenne ich von den Anfangszeiten des Tourismus auf der Insel, ich sag mal 1972-1990, danach ging das eigentlich nach und nach in die Binsen und jeder Eigentümer wollte nur noch selbst die Kohle einstecken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es das heute noch, wie damals, im großen Stil gibt.
    Was es damals gab weiss ich leider nicht, aber ich bin sicher, dass das "Gesetz zur einheitlichen Vermietung" wesentlich später in Kraft trat, würde vermuten, Ende der 90iger. Es wurde ja erst von Nöten, als immer mehr Anlagen Probleme mit der kompletten touristischen Vermietung hatten (Krise) und der angefangen wurde, "gemischt" zu vermieten.
    Für exakte Auskünfte und Daten empfehle ich einen Rechtsanwalt für Miet- und Immobilienrecht zu konsultieren, wenn jemand Interesse hat, kann ich einen darin firmen empfehlen.
    Prinzipiell würde ich empfehlen, keine Ferienimmobilie von einer Privatperson zu mieten, die Wahrscheinlichkeit, dass nicht rechtmässig vermietet wird und die Einnahmen nicht korrekt versteuert werden ist leider gross. Natürlich kann es sein, dass diese Privatperson gleichzeitig auch eine Firma mit dem Recht auf Vermietung ist, aber in der Regel ist das nicht so. Meistens sind es nur Wohnungseigentümer, die sich das Geld Brutto für Netto in die Tasche stecken.
    Die Betonung liegt auf MEISTENS, die ehrlichen Leute sind natürlich ausgenommen!

  3. #33
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von fio Beitrag anzeigen
    Wie möchte denn ein Denunziant Jemanden anzeigen, wenn der vorgibt, seine Wohnung sei nicht an Fremde sondern an Freunde oder Verwandte kurzzeitig "vermietet"?
    Dieses Beispiel welches du nennst ist nur eine Form einer möglichen Feststellung ob touristisch vermietet wird oder nicht.

    Was heute wesentlich öfters passiert ist das durchstöbern von Webseiten in denen Wohnungen auf den Kanaren zum mieten angeboten werden. Dafür braucht ein Inspektor noch nicht einmal mehr von seinem Stuhl aufstehen, es reicht aus vom Schreibtisch aus im Internet zu suchen.
    In diesen Fällen reicht das bloße anbieten einer Immobilien aus damit die Inspektion 2 Strafen á 9000 Euro verhängt. Ob dort jemals jemand drin gewohnt hat spielt keine Rolle.
    In den amtlichen Mitteilungsblättern lese ich seit vielen Monaten fast in jeder Ausgabe eine Vielzahl solcher Anzeigen die nicht zugestellt werden konnten, vor allem von der Tourismusinspektion auf Teneriffa und meist gegen Personen mit englisch klingenden Namen.

  4. #34
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    @fio: es ist doch völlig egal, an wen illegal vermietet wird, Cousinen oder Kegelbrüder oder ganz Fremde! Das kann auch den Nachbarn egal sein, wenn sie mitkriegen, dass jemand anders als der Eigentümer ein- und ausgeht. Mit "denunzieren" hat das auch nichts zu tun, denn das würde ja bedeuten, dass die Leute wider besseres Wissen jemanden FÄLSCHLICHERWEISE anzeigen.

    @queru: Genau so ist es und genauso ist es richtig! Wenn sich jemand so asozial (gegen die Gesellschaft) verhält, sollte er auch entsprechend hoch bestraft werden. Irgendwann können die Anzeigen zugestellt werden oder der Eigentümer versucht seine Immobilie zu verkaufen und wundert sich dann, dass der Fiskus seine Hände drauf hat....

  5. #35
    Insider Avatar von fio
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    Was eine "Denuncia" bedeutet, ist mir schon klar.
    Bei uns in Monte Rojo, als die Anlage noch in touristischer Vermietung stand, war es uso, dass Bungalows von Canarios für Tage, gar Wochen weitervermietet wurden. An Freunde und Bekannte.
    Und passiert ist überhaupt nichts. Allerdings muss man auch sagen, dass die Leute sich sehr anständig aufgeführt haben.
    fio

  6. #36
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
    Irgendwann können die Anzeigen zugestellt werden...
    Die Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt gilt als Zustellung (Auch wenn der Betroffene dies auf diese Weise sicher nicht mitbekommt). Sie wird ja auch erst dann gemacht, wenn soweit ich weiss, zweimal versucht wurde per Post zuzustellen. Wenn dies fehlschlägt bleibt nur das amtliche Mitteilungsblatt und wenn dann dort veröffentlich ist beginnen die Fristen zu laufen genauso wie wenn jemand es persönlich zugestellt bekommen hätte.

  7. #37
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    @fio: Glück gehabt! So viel wir wissen, ist aber Monte Rojo nicht mehr in der tourist. Vermietung, oder? Wenn dem so ist, hat sich das Problem aufgelöst und es darf nur noch fest vermietet werden. Aber im Sommer nutzen viele Canarios gerne ihr Eigentum selbst - zusammen mit der ganzen Grossfamilie, da können sich schon mal 6 und mehr Personen ein Appartment teilen. Viele, die ihr Appartment im Sommer selbst nutzen wollen umgehen geschickt die langfristigen Mietverträge in dem sie an Überwinterer vermieten und diese ziehen ohnehin nach 4-6 Monaten wieder aus. Das ist dann auch legal. Problematisch kann es nur werden, sollte mal einer nicht mehr ausziehen wollen und sich auf die nächsten 5 Jahre einrichtet... Aber welcher Überwinterer macht das schon, die wollen ja den Sommer in der Heimat verbringen.

  8. #38
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    @queru: Du hast völlig recht, da hatten wir garnicht dran gedacht!

  9. #39
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    Hallo Ihr Lieben,

    erstmal Danke für die "rege Diskussion".

    Ich frage nicht für mich selbst, sondern für ein befreundetes altes Ehepaar.

    Bei denen lag folgendes vor:
    Die Zwei haben seit zig Jahren ein kleines Apartment. Dies habe Sie für gewisse Monate schonmal ihren deutschen Nachbarn, Onkel, Enkeln etc. überlassen. Ob da Geld für floss, weiss ich nicht, tut aber auch für mich nichts zur Sache.

    Nun gab es vor zwei Jahren eine Kontrolle, wo die Enkelkinder in der Wohnung waren. Die konnten kein Wort spanisch und wurden von zwei Inspektoren so lange bequatscht, bis die ein spanisches Formular ausfüllten. Fragen darin waren, ob Bettwäsche gewechselt wird, wie lange man da ist, was man bezahlt .....
    Wochen später bekam das alte Ehepaar dann eine Zahlungsaufforderung wegen der privaten Vermietung.

    Nach meinem heutigen Kenntnisstand klagen die nun schon ziemlich weit mit folgender Begründung:
    - Die Wohnung ist IHR Eigentum. Das wird ja im Grundbuch festgelegt, welches Stückchen im Haus da wem gehört. Ein deutscher Anwalt für Immobilienrecht im Ausland sagt, dass diese "Klauseln" der Kanaren nicht dem europäischen Recht entsprechen würden.
    Denn aus seiner Sicht kann jeder in seiner Wohnung tuen und lassen, was sie möchten. Wenn die Zwei also in Ihrer Wohnung die Nachbarn, den Enkel oder wen auch immer wohnen lassen, dann ist das ihre Sache. Wichtig dabei nur: Es darf nichts kosten! (dann geht man ins Steuerrecht, wo es problematisch werden könnte).

    Dann müsste die spanische Regierung auch z.b. gegen die hier viel genannten "spanischen Großfamilien" im Sommer vorgehen. Da kommt der Eigentümer sicher nicht nur mit seinen Verwandten 1.Grades. Da ist auch Oma, Freund vom Onkel, Kinder vom Sohn aus der Schule etc. dabei. Auch denen wird die Wohnung durch den Eigentümer überlassen und auch dieser mietet daher keine "touristische Anlage"!

    Der Anwalt begründet das damit, dass keine Regierung eines europäischen Landes vorschreiben darf, wen man in seiner Wohnung schlafen lässt. Auch keine Tourismusdirektion o.ä.!
    Erschwerend soll wohl für Playa del Ingles und Maspalomas hinzukommen, dass der Großteil der Wohnung in einem "touristischen Gebiet" liegen. Dort wäre grundlegend eine reine Wohnsitznahme (also Wohnsitz anmelden) gar nicht möglich. Da die Wohnungen aber verkauft werden und dies notariell und im Grundbuch auch so gemacht wird (und der Staat dafür ja auch die Steuern kassiert), ist selbst diese Regelung äußerst zweifelhaft.

    Kurz gesagt: Beide Richtlinien / Gesetze sollen vor dem Europäischen Gerichtshof (oder wie die sich nennen) keinen Halt haben.

    Der Anwalt, der übrigens Partnerbüros in ganz Spanien verstreut hat, rät ganz klar:

    - Gäste sollen Fragen der Inspektoren nicht beantworten (da besteht keine Pfllicht zu)
    - Inspektoren müssen nicht in die Wohnung gelassen werden - nur die Polizei und selbst die braucht eine rechtliche Grundlage dafür
    - Mögliche Zahlungsaufforderungen wegen solcher "Vergehen" sollen nicht bezahlt werden, sondern der Klageweg bestreitet werden


    Ich möchte darauf hinweisen, dass dies nicht meine Meinung darstellt, sondern die Aussage eines Anwaltes ist, der offenbar recht viel Ahnung von der Materie hat.
    Nach seinen Angaben führt er bereits mehrere solcher Verfahren!


    Nun bin ich mal über Eure Meinungen dazu gespannt.

    Irgendwie kann ich es nachvollziehen, was der so gesagt hat.

    Wenn ich mir das in Deutschland vorstelle, dass mir jemand vorschreibt, wen ich in meiner Eigentumswohnung schlafen lassen darf (ob die Leute da sind, um mich zu besuchen, um die Stadt anzuschauen, auf meine Wohnung aufpassen in meiner Abwesenheit, oder ich die einfach da für 1-3 Wochen wohnen lasse), da würde ich auch die Augen verdrehen und mein Bauchgefühl sagt mir ,dass da was nicht stimmt.

  10. #40
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    @AndreLev: Leider hat Dein Beispiel einen Haken - wenn Du eine Eigentumswohnung in Deutschland hast und darin wohnst, aber z.B. während Deines Urlaubs einen Freund drin wohnen lässt, ist das garkein Problem und genauso ist es auf den Kanaren auch! Die wichtige Sache ist, dass es sich bei dem Appartment Deiner Bekannten NICHT um die Wohnung handelt, in der sie wohnen sondern um eine reine Ferienwohnung, die sie selbst auch nur zeitweise benützen. Kaufst Du Dir eine Ferienwohnung z.B. an der Nordsee, die Du selbst vielleicht 4 Wochen im Jahr selbst bewohnst, aber sonst vermieten willst, musst Du die Einnahmen aus der Ferienvermietung auch steuerlich angeben, auch das deutsche Finanzamt glaubt nicht, dass jemand seine Ferienwohnung an Fremde unentgeltlich überlässt und wenn, höchstens in Einzelfällen. Es gibt aber auch Eigentümergemeinschaften in Deutschland, in deren Statuten festgeschrieben ist, dass die Wohnung nicht an fremde Personen vermietet werden darf. Ist auch verständlich, denn wer möchte andauernd "neue" Nachbarn, dadurch kann einem die schönste Ferienwohnung verleidet werden.

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