Seit 1. Januar ist eine neue Norm in Kraft getreten welches komplett die Situation der Hausangestellten (93% sind Frauen) ändert, deren Arbeit somit regularisiert und gewürdigt wird.
Ziel ist es sie dem Rest der Arbeiter gleichzusetzen. Auf den Kanaren schätzt man, dass 7500 Personen angemeldet werden.
Seit 1. Januar müssen jene Personen die in einem Haushalt arbeiten, unabhängig davon ob sie die Kinder oder ältere Personen hüten oder nur den Haushalt führen bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Dabei spielt keine Rolle wie viele Stunden gearbeitet werden. Selbst wenn nur 1 Std. gearbeitet würde muss der Wohnungseigentümer oder –Mieter sie anmelden genauso wie ein Geschäftsbetreiber seine Arbeiter anmelden muss. Und wenn diese Hausangestellte für mehrere verschiedene Personen (Haushalte) arbeitet ist jeder einzelne von Hauseigentümer od. Mieter verpflichtet sie anzumelden.
Bisher waren die meisten Hausangestellten in einem speziellen System (dem Régimen Especial de Empleados del Hogar) angeschlossen welches nun verschwindet. Damals zahlten sie selbst die Sozialversicherungsbeiträge, außer der Haushalt beteiligte sich an den Kosten. Die allermeisten haben allerdings schwarz gearbeitet und waren in keinem Register. Man schätzt, dass es auf den Kanaren 15000 Hausangestellte in der Schattenwirtschaft gibt von denen mit dem neuen System 7500 zum Vorschein kommen werden.

Der Vorteil für die Hausangestellten ist, dass sie nun im Krankheitsfalle oder bei einem Arbeitsunfall ab dem 4. Tag nach Krankschreibung Krankengeld bekommen. Bisher, und nur für die die angemeldet waren, begann das Krankengeld erst ab 4 Wochen Krankschreibung. Auf Arbeitslosengeld haben sie, im Moment, noch keinen Anspruch.