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Thema: selbstanzeige Seguridad Social???

  1. #1
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    Ausrufezeichen selbstanzeige Seguridad Social???

    Hallo,

    ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
    Ich arbeite seit mehr als 6 Jahren für den selben Arbeitgeber. Vollzeit mit einem Nettogehalt von 1500 Euro.
    Angemeldet bin ich allerdinge (wie wahrscheinlich viele hier) nur auf 10 Std. pro Woche.
    Offiziell verdiene ich laut Nomina lediglich netto ca. 300 Euro ... und das schon seit Beginn meiner Tätigkeit in dieser Firma.
    Nun will mir mein Arbeitgeber kündigen, weil er das Geschäft verkaufen wird und der neue Inhaber die Angestellten nicht übernehmen möchte.
    Mein Arbeitgeber will mich nun mit einer Abfindung von 1500 Euro abspeisen.
    Normalerweise, so meine Information steht einem Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung jedoch eine Abfindung von einem Monatsgehalt pro gearbeitetem Jahr zu. In meinem Fall wären das also (wäre ich korrekt angemeldet gewesen!!!) ca. 9000 Euro Abfindung die mir zustehen würden.
    Abgesehen davon geht mir durch die nicht korekte Anmeldung in den letzten 6 Jahren natürlich auch ein erheblicher Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren.

    Nun meine Frage:
    Was passiert MIR wenn ich die Kündigung so nicht unterschreibe und stattdessen eine Meldung bei der Seguridad Social mache. Meinen Arbeitgeber also dort anzeige, weil er mich und diverse andere Mitarbeiter in den vergangenen Jahren, seit bestehen der Firma nie korrekt angemeldet hat.

    Ich habe mein Gehalt immer in bar ausgezahlt bekommen, in einem Briefumschlag, auf dem mein Arbeitgeber jeweils handschriftlich den Betrag den ich tatsächlich erhalten habe, notiert hat. Diese Umschläge habe ich teilweise auch noch und ich habe mein volles Gehalt immer selber auf mein Girokonto eingezahlt, mit dem Verwendungszweck: Nomina - "Monat"/"Jahr" - Name der Firma.

    Ich wäre sehr dankbar wenn sich jemand, der sich diesbezüglich auskennt, bei mir meldet.

    Vielen Dank im Vorraus

  2. #2
    Insider
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    Gehe zum Anwalt!! Falls du Spanisch kannst, solltest du eine Kanzlei aus Vecindario nehmen, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
    Egal, wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt – jeden Tag kann jemand bequem darunter durchlaufen

  3. #3
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Schwieriges Thema. Der vorherige Rat von brösel klingt für mich korrekt.
    Ich gebe nur zu bedenken, dass sofern du deinem Chef das nachweisen kannst, auch dir deftige Nachzahlungen ins Haus stehen könnten und zwar in Bezug auf die seit Jahren nicht entrichtete Einkommensteuer. Dies nur als Hinweis und ohne Gewähr.

  4. #4
    Insider Avatar von Waidpower
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    Super! Erst jahrelang keine Steuern zahlen und dann den Mittäter in die Pfanne hauen.
    Wenn du die nicht gezahlten Steuern und Abgaben gespart hättest, kämst du locker auf die € 9000,-.
    Wenn Du einen langen Weg zu gehen hast, dreh dich nicht um, denn dadurch wird der Weg nicht kürzer! (Chinesisches Sprichwort)

  5. #5
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    In D würde ich ihn zu einem versierten Strafverteidiger schicken. Der Rat kann auf dem Inselchen nur derselbe sein. Also: Ab zum Anwalt, aber bitte vorher informieren und nicht zum erstbesten Advokaten, der irgendwo gerade sein Schild vor die Tür gezimmert hat.

    Mit Anschwärzen des vermeintlichen Mittäters hat das weinig bis nichts zu tun. Die beiden (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) sind ja schließlich keine Diebes- oder Räubergesellen, die sich einvernehmlich auf gleicher Ebene zusammengeschlossen haben. Der Arbeitnehmer sitzt immer am kürzeren Hebel. Entweder er spielt die Melodie mit, die der wirtschaflich stärkere Arbeitgeber vorgibt oder darf sich nach einem neuen Job umschauen. Da hat der einzelne Arbeitswillige wenig Spielraum, siehe in D der 400 € Missbrauch. In vielen Branchen geht der darüber hinausschießende Teil in bar auf die Hand.

    Und ob auf den Arbeitnehmer Nachzahlungen nach spanischem Recht zukommen, kann nur ein entsprechend Rechtskundiger mit der nötigen Sicherheit beantworten. Evt. trifft die Verantwortlichkeit für Nachzahlungen auch ausschließlich den Hauptprofiteur der konkreten Vorgehensweise, nämlich den Arbeitgeber.

  6. #6
    Insider Avatar von Waidpower
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    Zitat Zitat von strandkicker Beitrag anzeigen

    Mit Anschwärzen des vermeintlichen Mittäters hat das weinig bis nichts zu tun. Die beiden (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) sind ja schließlich keine Diebes- oder Räubergesellen, die sich einvernehmlich auf gleicher Ebene zusammengeschlossen haben.
    Aber wohl X, die einvernehmlich diese Handlung begehen.
    Die weitere Argumentation hat mit Strafrecht nichts zu tun und ist auch kein Rechtfertigungsgrund, mindert höchstens ein wenig die Schuld im strafrechtlichen Sinne.

    EDIT: Dieses 3 Wörter wurden vorsichtshalber entfernt. gez. queru
    Wenn Du einen langen Weg zu gehen hast, dreh dich nicht um, denn dadurch wird der Weg nicht kürzer! (Chinesisches Sprichwort)

  7. #7
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    Ob sich der Arbeitnehmer nach spanischem Recht überhaupt strafbar gemacht hat, ist doch hier noch gar nicht geklärt. Die Frage kann nur ein entsprechender Kenner des spanischen Rechts beantworten. Auch in D ist für das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen immer noch der Arbeitgeber verantwortlich. Da fällt der Arbeitnehmer schon mal raus. Bei der Steuer schützt die Selbstanzeige, so dass in D keine Strafbarkeit des Arbeitnehmers gegeben ist. Daher ist der Arbeitnehmer auch kein Betrüger, es sei denn, er stand nebenher im Bezug von Arbeitslosengeld I oder II und hat die weiteren Einkünfte verschwiegen.

    Vor diesem Hintergrund sollte man nicht blindlings und pauschal die Betrugskeule schwingen.

  8. #8
    Insider
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    Ohje,Abfindung wirste da wahrscheinlich nicht mehr kriegen! Wenn du nur auf 10 Stunden angemeldet warst ist das ja noch "fuerstlich"!! Erkundige dich hier: http://www.euroagora.com/sindicato_d...s-1160195.html ist ne Art Gewerkschaft in Vecindario,evtl stellen die auch einen Anwalt!? weiss nicht..brauchte die bisher noch nicht
    hilfreich koennte auch sein bei der Seguridad Sozial in Telde ein "Certificado de Vida Laboral" zu holen,kostet nix u.wird sofort ausgedruckt(Pass u.Nie-NR mitnehmen) dort erkennst du jeden Arbeitgeber u.ob u.was er fuer dich einbezahlt hat,oder ob du ueberhaupt gemeldet warst!:-) angemerkt sei meine 2.bessere Haelfte war ueber 6 J.bei "Ly...-Energy" beschaeftigt,aber echte Vollzeit..!!(von den Ueberstunden mal abgesehen) abgemacht waren ca. 11000eu.ging vor Gericht, gekriegt hat er7900..naja.besser als nix:)
    Good Luck!!

  9. #9
    Insider Avatar von GELEWU
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    Wahrscheinlich gibt es auf den Kanaren gar keine Arbeitslosigkeit, die arbeiten einfach nur alle schwarz …
    WHAT HAPPENED LAST NIGHT?

  10. #10
    Insider
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    .... aber nicht alle freiwillig. Ein Kollege meiner besseren Hälfte arbeitete 20 Jahre für eine Firma. Er hat nie sein "Certificado de Vida Laboral" eingesehen und erst beim Antrag seiner Rente festgestellt, dass er von seinem Arbeitgeber nie angemeldet wurde.Nun ist er mit Mitte 70 immer noch am buckeln. Eine weitere beliebte Variante: Vom AG angemeldet, um dem AN den Zettel zukommen zu lassen und nach einem Monat wieder abmelden. Der AN ahnt nichts, bis er mal auf seine VL schaut. Genauso ergeht es Mitarbeitern, die irgendwann mal feststellen, dass die Anmeldung nicht zum vereinbarten Gehalt erfolgte. Keine Theorie - alles real auf GC vorgekommen!!
    Nochmals mein Rat: Ab zum Fachanwalt!
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