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Thema: Steuererhöhungen auf den Kanaren

  1. #1
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Steuererhöhungen auf den Kanaren

    Die kanarische Regierung plant folgende Steuererhöhungen um das angestrebte Ziel des öffentlichen Defizits von 1,5% für dieses Jahr einzuhalten und die Mindereinnahmen ausgeglichen werden. Die definitive Entscheidung wird erst fallen wenn am 30. März der Zentralstaat seinen Haushalt beschlossen hat.
    -Manche Typen der IGIC (kanarische Mehrwertsteuer) werden erhöht
    -Der Steuertarif auf Treibstoff wird erhöht
    -Die Erbschafts- und Schenkungsteuer wird wieder eingeführt.


    Durch diese Maßnahmen sollen zwischen 150-200 Millionen Euro eingenommen werden.

  2. #2
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    Gibt es die Erbschafts-und Schenkungssteuer zur Zeit nicht???


    Anko11

  3. #3
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    Um ganz genau zu sein gibt es sie schon noch, aber in der Realität ist diese Steuer seit 2009 für hier Lebende zu 99,9% ermässigt (was ja einem Wegfall der Steuer gleichkommt) und da Politiker und Zeitungen sich im allgemeinen auf Steuerinländer beziehen und nicht auf Steuerausländer daher der Begriff "wieder einführen", da es für den Steuerinländer aktuell ja fast so aussieht als dass es diese Steuer nicht mehr gibt.

    Hier kannst du Details nachlesen:
    http://www.gran-canaria-insider.info...bschaftssteuer
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/erb...te_023245.html

  4. #4
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    Angeblich soll die IGIC "vorübergehend" von 5 auf 7% angehoben werden, die ermäßigte von 2 auf 3%
    Kraftstoffsteuer: Diesel von 0,10 EUR auf 0,20, Benzin 95 Oktan von 0,21 auf 0,26
    Quelle: http://www.wochenblatt.es/1000003/10...8/article.html

    Weiß jemand wann das kommt?

  5. #5
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    Vermutlich ab 1. Juli.

  6. #6
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    Heute wird die kanarische Regierung die Steuererhöhungen beschliessen.

  7. #7
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    Nur in Kurzfassung das Wichtigste: Der allgemeine IGIC-Steuersatz 5% wird ab 1. Juli auf 7% erhöht.

  8. #8
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    Hier nun die Steuereränderungen schriftlich: http://sede.gobcan.es/boc/boc-a-2012-124-3267.pdf
    Sie treten am 1. Juli in Kraft, ausser die Änderungen an der Einkommensteuer. Diese werden rückwirkend ab 1. Januar gültig.

    Auf Seite 11873 konkret Art. 51 die neuen IGIC-Steuersätze (in Prozent):
    0
    2,75
    3
    7
    9,5
    13,5
    20

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