Aus aktuellem Anlass, folgender Sachverhalt und Frage:
In der Anlage Los Porches Parzelle A, die offiziell (!) nach der 50%+1 Regelung touristische Vermietungen anbietet, erschien eine Dame der Gemeindeverwaltung, um "sich mal umzusehen". Dabei kam auch das Thema Langzeitvermietung zur Sprache. Also Vermietungen, die spanischem Recht entsprechen, also vor allem dem Mieterschutz und allen sonstigen beiderseitigen Rechten und Pflichten.
Die Dame meinte - so wurde es zumindest verstanden - , dass in touristischen Anlagen derartige reguläre Vermietung unzulässig seien. Das würde für den Eigentümer aber als Folge bedeuten, dass er entweder touristisch vermieten, selber darin wohnen oder leer stehen lassen muss.

Ich habe das Ganze etwas anders verstanden, nämlich so, dass es der Dame mehr um die Versteuerung der Einnahmen aus Langzeitvermietung ging. Und da wird ja tatsächlich etliches an der Steuer vorbei eingenommen.

Zusammenfassend: Ist in einer touristischen Anlage eine ordnungsgemäße Langzeitvermietung nach der Rechtslage zulässig?