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Thema: Rettungskosten bei Freizeit- und Sportaktivitäten

  1. #1
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ausrufezeichen Rettungskosten bei Freizeit- und Sportaktivitäten

    Auch hier muss die kanarische Regierung die Stricke weiter anziehen, sie haben nichts zu verschenken:

    Jetzt oder in Kürze wurde/wird eine Gebühr für Rettungsmaßnahmen eingeführt:

    Wenn ich es richtig lese wird die Gebühr fällig, wenn man während der Ausübung von Freizeit- und Sportaktivitäten welche ein Risiko darstellen, die Dienste der Suche, Bergung und Rettung sofern Personal und Material des GES (Grupo de Emergencia y Salvamento) in Anspruch genommen wird.
    Es gibt eine lange Liste von Aktivitäten die darunter fallen u.a.: Beispielsweise Flysurf, Wakeboard, Abstieg von tief eingeschnittenen Flussbetten und Barrancos, Ski, Paraski, Parasailing, Kite Buggy.

    Außerdem wird die Gebühr fällig wenn man die Warnhinweise missachtet hat oder verbotene Aktivitäten in Naturschutzgebieten ohne Lizenz realisiert hat.

    Weiterhin wird die Gebühr kassiert wenn Personen gerettet werden müssen die sich in Risikosituationen befinden ohne die Sicherheitsmaßnahmen, Anweisungen, Warnungen und Orientierungen die durch die zuständigen Stellen herausgegeben wurden, beachtet zu haben.
    (Da fällt mir das Beispiel ein, wenn z.B. jemand auf Wanderung geht und wird Alarmstufe gelb oder orange wegen Hitze haben und dann gerettet werden muss) oder wenn sie ohne die notwendige Ausrüstung für die Art der Aktivität unterwegs sind.

    Und hier die Kosten:
    Pro Helikopter 2000 Euro/Std.
    Pro Ausrücken der Einheit PMA (Puesto de Mando Avanzado) 300 Euro/Std.
    Pro Boot/Schiff 300 Euro/Std.
    Pro Person der Einheit GES 36 Euro/Std.

    Sollte die Person verstorben sein, werden die Erben belangt.
    Sofern mit einer Versicherung alle diese Kosten der Rettungsmaßnahmen abgedeckt waren so sind die Versicherer solidarisch verantwortlich für die Rettungsgebühren bis zum Limit der gedeckten Summe. Wenn die Deckungssumme geringer ist als die geforderte Gebühr muss das fehlende Geld von der Person oder Erben gezahlt werden.

  2. #2
    Insider
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    Mir wurde gesagt, dass man auch belangt wird, wenn man beim Radfahren stürzt und einen Rettungswagen bräuchte. Deshalb werden wohl extra Radfahrversicherungen angeboten, die das abdecken sollen. Wird man Mitglied eines Fahrradvereins würde man wohl geschützt sein.

    Kann das jemand bestätigen?

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