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Thema: Gift gegen Hunde!?

  1. #81
    Insider Avatar von Waidpower
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    Ehe wir hier von Verbrechen oder Vergehen reden, sollten wir die Ordnungswidrigkeiten nicht vergessen.
    Fest steht eh nur, dass der Hundebesitzer gegen Rechtsnormen verstößt, wenn er seinen Hund nicht an der Leine führt.
    Unser Problem (Schild im Bellavista) wurde übrigens auch schon hier http://www.canary1.net/de/subject/18 behandelt.
    Wenn Du einen langen Weg zu gehen hast, dreh dich nicht um, denn dadurch wird der Weg nicht kürzer! (Chinesisches Sprichwort)

  2. #82
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    Natürlich darf man kein Schild aufhängen, auf dem man Passanten damit bedroht, Steine nach ihnen zu werfen! Straßen und Gehwege sind öffentlicher Raum und das Hoheitsrecht liegt bei der Kommune. Es geht ja garnicht, dass einer Passanten androht, ihre Tiere zu vergiften, ein anderer, sie mit Steinen zu bewerfen und der nächste das Anbringen von Fallstricken ankündigt.
    Das sagt doch der gesunde Menschenverstand!
    Sorry, DVDthek, aber ich glaube, Du bist mit Deinen Aussagen einfach auf Konfrontationskurs aus!

    Wenn Du Dich SO auch Deinen Nachbarn gegenüber benimmst, wundert mich nix mehr.

  3. #83
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    Zitat Zitat von Waidpower Beitrag anzeigen
    Ehe wir hier von Verbrechen oder Vergehen reden, sollten wir die Ordnungswidrigkeiten nicht vergessen.
    Fest steht eh nur, dass der Hundebesitzer gegen Rechtsnormen verstößt, wenn er seinen Hund nicht an der Leine führt.
    Die "ordnungswidrigen" Hundebesitzer hat ja keiner vergessen. Nur: nicht NUR der Hundebesitzer verstößt gegen Rechtsnormen (und wäre - das hab ich schon mehrmals geschrieben - zu bestrafen), aber auch (und in viel größerem Maß) der Anbringer des Schildes verstößt gegen Rechtsnormen.

    Vielleicht zur Erklärung: wir haben ein Verwaltungsrecht, gegen das der (fiktive) Hundebesitzer verstößt und ein Strafrecht, gegen das der (unbekannte) Schildanbringer verstößt.

    OHNE die Vergehen der Hundebesitzer verteidigen zu wollen, aber jetzt frag ich mich ehrlich: was ist schlimmer - einen Verwaltungsübertretung oder eine Straftat?

    Lassen wir doch bitte die Kirche im Dorf.
    Und vielleicht hat ja der Eine oder Andere die Zivilcourage und spricht einen Hundebesitzer, der den Kot nicht wegräumt direkt an? Würden die merken, dass sie jedes Mal angesprochen werden, wäre das ein sehr guter und schneller Erziehungsprozess.

  4. #84
    Nicht mehr aktiv Avatar von DVDThek
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    Nö, das klären einer rechtlichen Sachlage hat für mich jetzt nichts mit Konfrontationskurs zu tun - es ist einfach wie es ist. Da man jetzt zu wissen glaubt, wie sich andere ggü. Ihren Nachbarn benehmen, bin ich des Foren-Friedens wegen raus. Macht halt Anzeige, ich bin dann zur Stelle mit dem "Ich hab's euch doch gesagt" Schild ;-)
    DVDThek San Fernando: geschlossen. Verleih auf Anfrage

  5. #85
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    Zitat Zitat von DVDThek Beitrag anzeigen
    Nö, das klären einer rechtlichen Sachlage hat für mich jetzt nichts mit Konfrontationskurs zu tun - es ist einfach wie es ist. Da man jetzt zu wissen glaubt, wie sich andere ggü. Ihren Nachbarn benehmen, bin ich des Foren-Friedens wegen raus. Macht halt Anzeige, ich bin dann zur Stelle mit dem "Ich hab's euch doch gesagt" Schild ;-)
    Naja, wenn man eine rechtliche Sachlage klären möchte, dann sollte man sich aber auch mit seiner Argumentation an das halten was hier geschrieben wird und nicht immer Äpfel mit Birnen vergleichen:

    Da wird auf der Straße mit Gift gedroht - Du schreibst von einem Privatgrundstück
    Du verwechselst die Ankündigung der Durchsetzung gesetzlich gedeckter Rechte (Abscheppschild) mit der Androhung einer Straftat (Vergiftung von Hunden)

    Du stellst in den Raum, dass gesetzliche Vorschriften (um genau zu sein ist die Leinenpflicht nicht per Gesetz sondern per Verordnung geregelt wenn ich richtig informiert bin) ja "dann auch eine Nötigung wären" - jetzt sei mir nicht bös, aber Dir ist - glaub ich - gar nicht bewußt was eine Nötigung ist. Der Einfachheit halber nehme ich das deutsche Strafgesetz, in Spanien wird es nicht anders sein.

    Zitat Zitat von wikipedia
    Die Nötigung ist ein „offener“ Tatbestand, bei dem die Rechtswidrigkeit nicht durch die Erfüllung des Tatbestands indiziert wird, sondern gesondert durch Überprüfung der Relation zwischen Nötigungsmittel und Nötigungsziel festgestellt werden muss. Die Drohung mit einem empfindlichen Übel kann sozialadäquat sein (Beispiel: Der Gläubiger droht damit, Klage zu erheben, wenn nicht gezahlt wird). Da nach den Tathandlungen "Drohen/mit Gewalt nötigen" viele Verhaltensweisen, die auf einen anderen Zwang ausüben, tatbestandsmäßig sind, muss die Verwerflichkeit nach § 240 Abs. 2 StGB festgestellt werden. Die Verwerflichkeit ist aber in der Regel gegeben, wenn körperlicher Zwang ausgeübt wird oder aber das Nötigungsziel für sich genommen rechtswidrig ist.
    Eine Nötigung ist jedenfalls rechtWIDRIG, daher kann ein Gesetz (oder eine darauf beruhenden Verordnung) niemals eine Nötigung darstellen.

    Die geflissentliche Missachtung logisch richtiger Argumentation stellt meines Erachten nach schon ein gewisses Konfrontationsbedürfnis dar.

  6. #86
    Admin Avatar von felin
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    Die ganze Diskussion ist doch voll verkehrt aufgezogen...
    Wer Tiere quält mit Todesfolge, dem erwartet eine Strafe von bis zu 15.000€
    Ob ein Tier hier oder da hinkackt, spielt keine Rolle.
    Wer ein Tier vergiftet wird auch von mir angezeigt.
    Verantwortlich ist der Tierhalter und nicht das (unschuldige) Tier.

  7. #87
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    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Ui die Sache war der Redaktion jetzt sogar eiliger oder wichtiger als der Osborne-Stier. Sie wurde als erstes heute veröffentlicht der Stier muss wohl noch etwas warten. http://maspalomasahora.com/not/23097...o_para_perros/
    Weiß jemand, ob der Artikel etwas bewirkt hat und das Schild zwischenzeitlich abmontiert wurde oder sonst etwas in dieser Angelegenheit passiert ist? Nachdem so viel darüber diskutiert wurde, wäre es interessant, etwas über den Fortgang zu erfahren.

  8. #88
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    Die Schilder hängen weiterhin dort. Ob sich sonst was getan hat ist mir nicht bekannt. Von 5 Kommentaren auf den Artikel waren allerdings 4 eher gegen den Hundedreck als gegen die Schilder.

  9. #89
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    Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
    Sorry, es ist mir unbegreiflich, wie jemand die Anbringung eines solchen Schildes verteidigen kann und dann auch noch anführt, dass man mit einem Winkeladvokaten zur Seite sogar straflos Hunde vergiften kann.
    Was ist DAS denn für eine Einstellung? Überhaupt schon solche Gedanken sind unethisch. Natürlich gibt es Fälle, wo Schuldige mit Hilfe ihres findigen Anwalts für ihre Tat nicht büßen müssen, leider!!!
    Die meisten Humdebesitzer gehen immer etwazur gleichen Zeit Gassi, da muss man sich nicht 24 Stunden auf die Lauer legen um mal in Kontakt zu kommen und das stinkende Problem freundlich (!) anzusprechen. Den Hundebesitzern ist das meist so peinlich, dass sie ihren Hund zukünftig woanders sein großes Geschäft verrichten lassen oder es zumindest wegräumen!
    Es geht ja nicht nur ein Hundebesitzer dort vorbei.
    Und wenn dir jeden Tag die Hunde vor die Tuer sch......, kriegst du irgendwann einen Hals.
    Und Hundebesitzer reagieren in der Regel agressiv, wenn sie angesprochen werden.

  10. #90
    Insider
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    Ich habe noch keinen Hundebesitzer erlebt, der aggressiv reagierte, wenn man ihn freundlich auf die Hinterlassenschaft seines Hundes hingewiesen hat. Der Ton macht oftmals die Musik - gerade bei Spaniern. :)

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