Zitat Zitat von Silvanovitch Beitrag anzeigen
Kürzlich sagte mir jemand, dass es nicht erlaubt sei, Anhalter mit dem Auto mitzunehmen. Egal ob derjenige an einer Bushaltestelle, an einem leeren Taxistand oder einfach an der Strasse steht und um Anhalten bittet.
Das erklärt sich alleine schon dadurch, dass das Reglament „Real Decreto 1428/2003, de 21 de noviembre, por el que se aprueba el Reglamento General de Circulación para la aplicación y desarrollo del texto articulado de la Ley sobre tráfico, circulación de vehículos a motor y seguridad vial, aprobado por el Real Decreto Legislativo 339/1990, de 2 de marzo.“

es im Artikel 94.i untersagt an Haltestellen des öffentlichen Transportwesens anzuhalten

und Artikel 94.g untersagt es auf Autobahnen (Autopistas) und Autovías (Schnellstrassen) an nicht genehmigten Stellen anzuhalten. Ob z.B. eine normale Landstrasse als Autovia gilt, kann ich nicht sagen, ich denke eher nein. (Ich vermute eine autovia wird mit einem Extraschild angezeigt) Es könnte also sein, dass es auf einfachen Landstrassen erlaubt ist (wenn, dann natürlich nur an Stellen an denen man auch anhalten darf).

Artikel 125 verbietet es dass Fussgänger auf Autopistas und autovias unterwegs sind und dass Fahrzeugführer die Bitten um Mitnahme missachten müssen, sogar auf Freiflächen oder an Mautstationen.