Vermutlich wird man einen Rechtsanwalt brauchen!
Schwieriger Fall...

Wurde denn in Spanien mindesten 2 Jahre lang in das Sozialsystem eingezahlt sonst hat man keine Anwartschaften auf Arbeitslosengeld in Spanien als Ausländer.

Rechtliche Fragen zum arbeiten im Ausland :http://ec.europa.eu/eures/home.jsp?lang=de
Eures hat eine Hotline da kann man mal anrufen.

Wenn es Anwartschaften aus den deutschen Sozialsystem geben sollte dann muß man das mit der zuständigen Arbeitsagentur am letzten Wohnort in Deutschland abklären.
Es könnten bis zu ca .7 Jahren noch Ansprüche auf ALG 1 bestehen in Deutschland.
Die Rente mit 61 Jahren ohne gesundheitliche Einschränkungen oder berufsbedingte Leiden wird aber schwierig da gillt man beim Jobcenter in Deutschland noch als knackiger "Best-Ager" der Vollschichtig zur Arbeit rangezogen wird.

Vermutlich dürfte es sinnvoll sein doch auch mal im Konsulat in Las Palmas nachzufragen:
http://www.spanien.diplo.de/Vertretu...as-palmas.html

Mfg Andreas