Der Kurtipp von Andreas ist der mit Abstand Beste. Meine Quelle: Ein/eine Mitarbeiter/in in Leitungsfunktion bei der DRV. Erst mal schauen, was die einem in der Kur am Schluss attestieren. Durch die Kur zur Wiedereingliederung hat man seinen guten Willen mehr als ausreichend unter Beweis gestellt. Einen ausgewiesenen Experten im Sozialrecht/Arbeitsrecht sollte man zudem im Vorfeld der Kur konsultieren, um das weitere rechtliche Vorgehen zu planen.