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Thema: Bedinungen für Beantragung Residencia

  1. #1
    Aktivist
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    82

    Lächeln Bedinungen für Beantragung Residencia

    Hallo,

    habe mal ein Frage bzgl. der Residencia. Wir haben eine Wohnung auf Gran Canaria und sind mehrmals
    im Jahr auf der Insel. Wir überlegen die Residencia zu beantragen. Welche Bedingungen müssen hierfür erfüllt werden, wie lange dauert eine Beantragung und können wir das auch ohne super Spanischkenntnisse alleine machen? Was für Vorteile hat es Stand jetzt überhaupt noch Resident zu sein?

    Freue mich über eure Antworten!

    Gruß Jacaranda82

  2. #2
    Gesperrt .
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    Die Residencia bedeutet, dass Du Deinen Hauptwohnsitz auf Gran Canaria hast.
    Daher wäre die erste Überlegung die Du anstellen musst, ob Du das willst (also hier versteuern etc).

    Was weitere Informationen betrifft benutze mal die Suchfunktion hier, es gibt umfangreiche Diskussionen zu dem Thema

  3. #3
    Aktivist
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    82
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Habe in den Links ein bisschen geschaut aber nicht genau mein Anliegen gefunden.
    Kannst du mir sagen, inwiefern man hier dann noch extra versteuern muss. Zahlen
    Ja z.Zt. ganz normal jährlich unsere Steuern für die Wohnung bzw. müssen eine Steuererklärung
    machen (Kosten so unter 100 Euro). Mit welchen Kosten müssen wir denn dann rechnen, mit einer
    Residencia? Da wir in Deutschland arbeiten und den Hauptwohnsitz haben machen wir ja da unsere
    richtige jährl. Steuererklärung.

    Gruß

    Jacaranda82

  4. #4
    Gesperrt .
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    Wenn Du in Deuutschland Deinen Hauptwohnsitz hast, KANNST Du gar keine Residencia hier beantragen.
    Residencia bedeutet nämlich, dass Du den Hauptwohnsitz auf Gran Canaria verlegst. Das kannst Du aber meines Wissens nur dann, wenn Du in Deutschland nicht mehr als 180 Tage im Jahr bist.
    Wenn Du offiziell hier lebst, müsstest Du Deine Steuererklärung hier machen und das dem dt. Finanzamt mitteilen. Die überprüfen dann allerdings sehr genau, wo Dein wirklicher Lebensmittelpunkt ist. (s. z.B. Boris Becker, der gesagt hat er lebt in Monaco)
    Zudem gebe ich zu bedenken, dass Du dann z.B. auch unters spanisches Führerscheinrecht fällst (also periodische Untersuchungen beim Arzt) etc.
    Der einzige - finanzielle - Vorteil der mir auf die Schnelle einfällt wäre, dass Du auf Flüge (+ Fähren) aufs (spanische) Festland und auf die Nachbarinseln vergünstigte Preise hast.

  5. #5
    Inselfan
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    Die Beantragung der Residencia ist inzwischen ein ziemlich aufwendiges Verfahren und an allerlei Bedingungen geknüpft.
    Auf dieser Webseite ist das Prozedere recht schön zusammengefasst:
    http://www.portal-de-canarias.com/html/residencia.html

    Hier noch ein paar weitere Infos zur NIE (Numero de Identificacion de Extranjeros) und zur Wohnsitzanmeldung (Empadronamiento):
    http://www.enterspain.com/?Leben-in-...eldung-und-NIE

  6. #6
    Inselfan
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    Hat man, wenn man keine Residencia hat, auch keine Möglichkeit, ein Kfz anzumelden?

  7. #7

  8. #8
    Inselfan
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    Vielen Dank.

    Weißt du zufällig, ob man, wenn man nur in einem Ferienappartment überwintert, einen Wohnsitz anmelden kann?

  9. #9
    Insider Avatar von Manu1971
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    Hier habe ich wieder ein Link für Dich, ich hoffe er hilft Dir weiter: http://www.honorarkonsul-teneriffa.de/ATT25596.pdf

  10. #10
    Inselfan
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    Vielen Dank.

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