Claudia, den Unsinn schreibst wohl auch du.

Auch wenn du dir innerhalb von Deutschland etwas bestellst, sind die Versandkosten mit dem für die versandten Waren gültigen Mehrwertsteuersatz zu versteuern (d.h. grundsätzlich 19%, nur bei ermäßigten Waren ist auch der Steuersatz von 7% anzuwenden). Ebenso ist es nach dem Zollrecht, Zoll wird auf den Warenwert und die Versandkosten außerhalb der EU erhoben (nachzulesen in Art. 29, 32 und 33 Zollkodex). Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den Zollwert, d.h. auf den Warenwert und die Versandkosten außerhalb der EU und gem. §11 des Umsatzsteuergesetzes auch auf die Versandkosten innerhalb der EU erhoben. Der §11 UStG sagt auch, dass die Einfuhrumsatzsteuer ebenfalls auf die Zollabgabe und ggf. anfallende Verbrauchsteuern erhoben wird

Edit:

Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO).

Die Portokosten werden einbezogen in den Zollwert bei Sendungen, die nur gelegentlich erfolgen und die zum privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt sind. Bei kommerziellen Sendungen richten sich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nach dem effektiven Warenwert.