Das Hinnehmen ist für mich eine simple Kosten/Nutzen Rechnung. Also Zeit und Aufwand. Deshalb, naja - ärgerlich ist es - aber ich pass mich meistens den Gegebenheiten an.

@TC Als Endkunde wären immer die UST-Sätze des Ursprungslandes anzuwenden - als Unternehmer immer ust-frei. Ein Festlandspanier der in AT einkauft muss also die 20% AT-Ust bezahlen und keine ES-Ust. So ist zumindest die aktuelle Lage und natürlich gibt es einen ganzen Stapel an Ausnahmen :-)

Die Kanaren stellen Ust-technisch ein Drittland dar (siehe EU MWSt Richtlinie). Es macht also keinen Unterschied ob du aus DE oder aus USA bestellst. Immer Zoll, immer IGIC (respektive freimengen etc). Bei Waren aus DE musst du allerdings erstmal mit dem Versender schnacken, damit der dir eine Ust-freie Rechnung schickt, die wissen meist nicht, was sie auf der Rechnung vermerken sollen und benötigen für deren Finanzamt dann noch eine Ausfuhrbestätigung - recht viel komplizierter lässt sich das Leben für einen Lieferanten eigentlich nicht mehr gestalten .. :-) Es gibt mittlerweile auch ein steigende Anzahl an Händlern, die gar nicht mehr ins Ausland schicken. China freut sich. Große Firmen (Amazon) haben Zweigstellen, Versandlager und eine Schar an Steuerberatern, für die ist das ein kleineres Problem.

Soweit ich das bisher mitbekommen habe: Wenn man eine Lieferung inkl. UST erhält, dann wird Zoll und IGIC auf den Netto-Betrag gerechnet. Hatte das aber erst einmal, viell. war's also Zufall :-)