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Thema: Zollfreibetrag

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Insider
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    Die Mehrwertsteuer sind ja schon die 7% vom Warenwert. Einfuhrzoll wurde noch nie aufgeführt, bisher musste ich immer nur die Bearbeitungsgebühr + 7% IGIC(7% vom Warenwert) bezahlen. Gerade bei teureren Anschaffungen rechnet sich es sehr oft; vieles habe ich in Deutschland bestellt, bei einem Dyson-Staubsauger habe ich zum Beispiel nach Verzollung trotzdem noch 200 € gegenüber dem hiesigen Einzelhandel gespart. Im El Corte Ingles wollten sie 550 Euro haben, mit Amazon und Nachzahlen der IGIC habe ich rund 340 Euro bezahlt, macht eine Differenz von 210 €.

  2. #2
    Aktivist
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    ja, und neuerdings, wird immer der hoechste Betrag auf der Rechnung, also der Nettobetrag + Versandkosten verzollt.
    beim einem Versankosten anteil von 60-100 Euro schon der Rede wert.
    Das ist ebenfalls nicht Rechtens, aber liegt bestimmt daran das "mann/frau" bei Ve**an vielleicht kein "versandkosten oder shipping" versteht.

    ich nenne es Abzocke...

  3. #3
    Insider
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    Zitat Zitat von jojo123 Beitrag anzeigen
    ja, und neuerdings, wird immer der hoechste Betrag auf der Rechnung, also der Nettobetrag + Versandkosten verzollt.
    beim einem Versankosten anteil von 60-100 Euro schon der Rede wert.
    Das ist ebenfalls nicht Rechtens, aber liegt bestimmt daran das "mann/frau" bei Ve**an vielleicht kein "versandkosten oder shipping" versteht.

    ich nenne es Abzocke...
    Das ist so schon richtig.
    Zum Zollwert gehören auch die Versandkosten. Auch beim deutschen Zollrecht

  4. #4
    Gesperrt .
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    Zitat Zitat von katana Beitrag anzeigen
    Das ist so schon richtig.
    Zum Zollwert gehören auch die Versandkosten. Auch beim deutschen Zollrecht
    Was ein hanebüchener Unsinn

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