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Thema: Zollfreibetrag

  1. #111
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    Wolfgang K, ich verstehe das aber richtig, dass der Verkäufer die MWSt (Vorsteuer) nicht ans Finanzamt abführen muß und daher rd. 20 % mehr verdient bzw. umsetzt.

  2. #112
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    Kauf in DE und Versand z.Bsp. auf die Kanaren:
    Mit dem Verkäufer Steuererstattung -egal zu welcher Artikelpreies- abklären (Amazon, Conrad etc. ist das bereits ok).
    CN22 ausgefüllt beifügen lassen!
    Einfuhr Kanaren bei Wert inkl. Versand bis 150 € frei von IGIC und Correro Abwicklungsgebühr.
    Über 150 fällt IGIC und Correro Abwicklungsgebühr an.

    Wir in DE Steuer nicht erstattet, zahlt man doppelt :-(
    Bei Bestellungen in USA wurde ich dort noch nie von deren Steuer befreit.

    Vorteilhaft ist:
    bei einem Aufenthalt in DE Artikel kaufen, mit dem Verkäufer abmachen, dass er die Ausfuhrbescheinigung zugesand bekommt und die geleistete Steuer erstattet!
    Ausfuhrbescheinigung beim Zoll in DE am Flughafen bescheinigen lassen - dann damit ab in den Briefkasten zum Verkäufer. Ausfuhrartikel (im Koffer o.ä.) werden vom Zoll in den Flieger gebracht.
    Je höher der Artikelpreis desto höher die Ersparnis!!! So habe ich einen Gegenstand -Wert etwa 8500€- eingeführt. Ersparnis 1615€!

    Es könnte durchaus denkbar sein, dass ein unlauterer Verkäufer bei einer Versandadresse Kanaren sich die Steuer in die eigene Tasche wirtschaften kann.
    Er führt aus/versendet und wickelt die Steuer ab - gibt sie aber nicht an den Verkäufer weiter! Hier könnte ggf. eine Anfrage beim Finanzamt Aufklärung bringen?

  3. #113
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    Danke Wolfgang K, genau das Letztere ist mein Denken. Möchte Solarpanels für GC ordern und der Verkäufer "besteht" auf der deutschen MWSt obleich er Lieferung gegen Kostenbeteiligung nach GC zugesagt hat.

  4. #114
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    Zitat Zitat von arnold-o Beitrag anzeigen
    .... "besteht" auf der deutschen MWSt....
    Dann ist er vermutlich kein "Registrierte Versender!
    Registrierte Versender sind von der Zollverwaltung zugelassene Personen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren vom Ort der Einfuhr unter Steueraussetzung versenden dürfen."von hier

    Zitat Zitat von arnold-o Beitrag anzeigen
    .....obleich er Lieferung gegen Kostenbeteiligung nach GC zugesagt hat.
    Gibt es keinen weiteren/kooperativen Versender der Artikel?

  5. #115
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    Es bahnt sich eine einschneidende Veränderung ab 1. Juli 2021 an. Der Freibetrag von 150 Euro bei der Einfuhr von Waren soll wegfallen, was dazu führen würde, dass auf alle importierten Bestellungen wieder IGIC bezahlt werden muss. Sofern die IGIC-Abwicklung das Transportunternehmen übernimmt fallen für diese Dienstleitung Kosten an. Es soll möglich sein auf eine einfache Art und Weise die IGIC-Abwicklung mit dem System AUTODESPACHO H7. Wie ich lese soll es auch möglich sein, dass man bei den Firmen bei denen man bestellt die Steuer direkt mitbezahlen (dazu müssen diese Firmen sich beim spanischen Finanzamt für dieses spezielle Verfahrn anmelden) Noch weiss ich nicht mehr darüber. Ich empfehle folgende Facebookgruppe zu folgen und anbei noch andere Artikel.

    https://www.facebook.com/groups/aduanascanarias

    https://www.correos.es/es/es/atencio...DO_GtjD5oYY1T4

    https://www.canarias7.es/economia/ju...185446-nt.html

  6. #116
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    Dies scheint die Webseite zu sein wo man die Steuer selbst machen kann: https://www.vexcan.es/Vexcan/Inicio/...ectronica.html
    Absatz: "Declaración de envíos de escaso valor (H7)". Um hier was bearbeiten zu können ist es unumgänglich ein s.g. "Certificado digital" zu besitzen.

  7. #117
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    wenn du das hinbekommen hast...mein Steuerberater hat für mich so ein digitales Zertifikat beantragt und auch bekommen, ich denke das ist das gleiche was hier gebraucht wird, ich hatte mal was gelesen was man tun muss um das in den Browser zu intigrieren, war nicht so trivial.

    Also ich ordere sehr viel im Internet, wenn da einer bei Gelegenheit ne quick and Dirty Anleitung in Deutsch hat....wäre klasse

  8. #118
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    "Wenn Sie ab Juli auf der Halbinsel und den Balearen wohnen, müssen Sie unabhängig vom Warenwert für alle Online-Einkäufe außerhalb der EU oder auf den Kanarischen Inseln, Ceuta oder Melilla Einfuhrumsatzsteuer zahlen."
    Frei übersetzt!
    Bedeutet, dass bei Online-Einkäufen INNERHALB DER EU "ALLES" wie bisher bleibt!
    Dieser Hinweis fehlt oben - oder liege ich falsch?

  9. #119
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    Zitat Zitat von Wolfgang K Beitrag anzeigen
    Bedeutet, dass bei Online-Einkäufen INNERHALB DER EU "ALLES" wie bisher bleibt!
    Dieser Hinweis fehlt oben - oder liege ich falsch?
    Kann gut sein dass innerhalb der EU alles gleich bleibt. Da ich in diesem Sinne "ausserhalb" der EU wohne, habe ich mich nie dafür interessiert wie sowas innerhalb der EU gehandhabt wird.

  10. #120
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    Zitat Zitat von franky64 Beitrag anzeigen
    wenn du das hinbekommen hast...mein Steuerberater hat für mich so ein digitales Zertifikat beantragt und auch bekommen, ich denke das ist das gleiche was hier gebraucht wird, ich hatte mal was gelesen was man tun muss um das in den Browser zu intigrieren, war nicht so trivial.

    Also ich ordere sehr viel im Internet, wenn da einer bei Gelegenheit ne quick and Dirty Anleitung in Deutsch hat....wäre klasse
    Die kanarische Regierung hat die geplante kanarische Lösung noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Aus dem Zeitungsartikel entnehme ich, dass geplant ist, dass es dann angeblich ausreichen soll die Sendenummer und den spanischen DNI anzugeben um das alles zu erledigen. Vermutlich wird in Ermangelung einer DNI auch die Ausländernummer NIE ausreichen.

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