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Thema: KFZ-Versicherung: nicht eingetragener Fahrer

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  1. #1
    Admin Avatar von felin
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    Du hast selber geschrieben und zitiert.....

    Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
    JA, er darf das Auto fahren aber wenn er das regelmäßig tut empfehlen wir ihn als zweiten Fahrer eintragen zu lassen da - wenn das nicht abgedeckt ist - Zurich einen Selbstbehalt verlangen kann.
    Was glaubst Du wohl, was im Ernstfall passiert?
    Die Versicherung freut sich und zahlt sofort den Schaden?
    Für so naiv habe ich Dich jetzt nicht gehalten.
    Sie wird sich winden und weigern wie so viele Versicherungen uns auf das Kleingedruckte "kann" verweisen.

  2. #2
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    Hallo Felin, ich denk es hat ohnehin jetzt keinen Sinn das auszudiskutieren, weil niemand von uns Zugriff auf rechtlich haltbare Informationen hat.

    Dass Versicherungen sich sehr gerne weigern Schäden zu bezahlen, auch wenn der Versichgerungsnehmer glasklar im Recht ist, ist auf der ganzen Welt so.
    Die Frage letztendlich wichtige Frage ist, wie es rechtlich aussieht. Ich hab vor vielen Jahren einmal für ein großes Taxiunternehmen alle unerledigten Schden delvergangenen 2 JAhre aufgearbeitet und hab mit Erstaunen festgestellt, mit welch windigen Argumenten Versicherungen Schadensregulierungen abgelehnt haben. 80% einmal abgelehnten Schadensfälle konnte ich positiv für das Unternehmen abschließen.

    In diesem Zusammenhag kommt mir der Gedanke, dass wir vielleicht auch aneinander vorbeireden:
    Natürlich werden viele Versicherer vorerst einmal sagen"der Schaden ist nicht gedeckt". Wenn sich jemand damit zufrieden gibt, dann hat die Versicherung auf die Schnelle ein paar tausend Euro gespart. Aber eine Schadensablehnung des Versicherers muß kein Mensch akzeptieren nd wer die rechtliche Situation kennt, der wird sich leicht tun, gegen ungerechtfertigte Ablehnungen vorzugehen. Da brauchts in 99% der Fälle nichteinmal eine Gerichtsverhandlung. Wenn man der Versicherung ganz klar die Versicherungebedingungen, Verordnungen und Gesetze vorlegt, auf denen eine Forderung beruht, dann zahlen die auch ohne Klage (ist eine rein wirtschaftliche Überlegung).

    Ich werd mich bemühen, nach den Feiertagen die gesetzliche Basis für die KFZ-Haftpflichtbedingungen zu finden. Versicherungsbedingungen müssen natürlich diesem Gesetz entsprechen. Und zumindest in Deutschland gibts die Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die für Leistungsbefreiung im Falle von Obliegenheitsverletzungen klare Grenzen (im Höchstfall EUR 5.000) setzt.
    Ich denke eine ähnliche Regelung wird es in Spanien auch geben, hab's aber noch nicht gefunden.

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