Zur "Bekräftigung":
@ trendhure: was du schreibst in diesem Fall schlicht und ergreifend Quatsch.
@ weho: so isses!
Zur "Bekräftigung":
@ trendhure: was du schreibst in diesem Fall schlicht und ergreifend Quatsch.
@ weho: so isses!
Es ist schon lustig was alles hier zum Thema "Anmeldung Einwohnermeldeamt" geschrieben wird. Für die Versicherung reicht eine NIE aus. Ich habe jetzt einen Termin bei einem Anwalt gemacht und werde berichten!
siehe hier (man kann also eine Art Zweitwohnsitz hier unterhalten!
a) Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige
Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte,
so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und
wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);
Obwohl du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst (Keine Ahnung wie jemand der ganz einfach nur ein Auto in Spanien anmelden will nun bei steuertechnischen Regelungen landet) kann ich an deinem Text zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur eins feststellen und zwar, dass man auch in diesem Bereich klar macht in welchem der beiden Länder eine Person als ansässig gesehen wird.
Klarer als diese paar Wörtchen „so gilt sie als nur in dem Staat ansässig“ kann man es eigentlich nicht ausdrücken.
Die Tatsache, dass die Finanzministerien beider Länder mögliche Zweifel die evtl. auftreten könnten, welchem der beiden Länder die Steuern aus dem Einkommen einer Person oder Firma zusteht, nicht im geringsten etwas mit den Meldegesetzen der Einwohner beider Länder zu tun hat.
Die Bundesrepublik Deutschland
und
das Königreich Spanien –
von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermö-
gen zu schließen –
sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten
ansässig sind!
Du darfst aber wenn Du keine Residencia hast, nicht länger als Drei Monate bleiben. Und wenn man die Residencia hat, wird man ja steuerpflichtig, also auch KFZ-Steuer.
So ist meine Erklärung dafür. Oder meint jemand was anderes?
als EU Bürger brauchst du nur die NIE und kannst solange bleiben wie du möchtest!
Freizügigkeit in der EU
Die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union haben das Recht, jederzeit in die anderen Staaten der EU einzureisen und sich dort aufzuhalten (Freizügigkeit) und sich zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit niederzulassen (Niederlassungsfreiheit). Die Angehörigen der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) sind EU-Bürgern in Bezug auf die Freizügigkeitsrechte gleichgestellt. Dies gilt auch für die Staatsangehörigen der Schweiz.
Das stimmt nicht. Ich nenne nur das Dokument: "Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión". Weitere Ausführungen zu dieser Bescheinigung müsste es bereits in diesem Forum geben und ausserdem weicht es mir zu sehr vom eigentlichen Thema ab, dass ich Lust hätte dies ausführlicher zu erklären.