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Thema: Einwohnermeldeamt Maspalomas "Anmeldung"

  1. #11
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    Meines Wissens reicht nur eine Anmeldung beim Rathaus nicht denn für dieses Dokument wird die "Residencia" benötigt. (das grüne DinA 4 Blatt)
    Selbige braucht man für das Trafico und die Versicherung.
    Es gab/gibt zwar eine Gestoria hier auf der Insel, die ein Auto auch so anmeldet und versichert aber da macht man nach spätestens einem Jahr eine fürchterliche Bauchlandung.
    Was meinst Du mit "Bauchlandung"?

    Das Thema ist sicherlich für viele interessant, wurde schon mehrfach besprochen und irgendwie ist es für mich nicht schlüssig, wieso ich als EU-Bürger in Spanien - speziell auf den Kanaren - kein KFZ anmelden darf, wenn ich keine Residencia habe. Auf den Kanaren darf ich ja kein KFZ mit deutschem Kennzeichen länger als 6 Monate fahren. Wenn ich also hier eine Wohnung habe, ohne einen Hauptwohnsitz zu begründen und ein KFZ haben will, ist das lt. Eurer Aussagen nicht möglich.

  2. #12
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    Es ist schon lustig was alles hier zum Thema "Anmeldung Einwohnermeldeamt" geschrieben wird. Für die Versicherung reicht eine NIE aus. Ich habe jetzt einen Termin bei einem Anwalt gemacht und werde berichten!

  3. #13
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    Die Bundesrepublik Deutschland
    und
    das Königreich Spanien –
    von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermö-
    gen zu schließen –
    sind wie folgt übereingekommen:
    Artikel 1
    Unter das Abkommen fallende Personen
    Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten
    ansässig sind!

  4. #14
    Insider Avatar von Manu1971
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    Du darfst aber wenn Du keine Residencia hast, nicht länger als Drei Monate bleiben. Und wenn man die Residencia hat, wird man ja steuerpflichtig, also auch KFZ-Steuer.
    So ist meine Erklärung dafür. Oder meint jemand was anderes?

  5. #15
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    siehe hier (man kann also eine Art Zweitwohnsitz hier unterhalten!

    a) Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige
    Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte,
    so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und
    wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);

  6. #16
    Insider Avatar von Manu1971
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    Zitat Zitat von Ujkmbl Beitrag anzeigen
    Es ist schon lustig was alles hier zum Thema "Anmeldung Einwohnermeldeamt" geschrieben wird. Für die Versicherung reicht eine NIE aus. Ich habe jetzt einen Termin bei einem Anwalt gemacht und werde berichten!
    Ach habe ich jetzt erst gelesen, aber kriegst Du da nicht auch Automatisch, die Residencia? Beim Hauskauf ist das ja so...

  7. #17
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    als EU Bürger brauchst du nur die NIE und kannst solange bleiben wie du möchtest!

    Freizügigkeit in der EU

    Die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union haben das Recht, jederzeit in die anderen Staaten der EU einzureisen und sich dort aufzuhalten (Freizügigkeit) und sich zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit niederzulassen (Niederlassungsfreiheit). Die Angehörigen der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) sind EU-Bürgern in Bezug auf die Freizügigkeitsrechte gleichgestellt. Dies gilt auch für die Staatsangehörigen der Schweiz.

  8. #18
    Insider Avatar von Stephan1
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    nochmals: man kann meldetechnisch ( auch nicht "in der Art") gesehen keinen Zweitwohnsitz in Land B und Hauptwohnsitz in Land A eintragen.

    Warum dies im "vereinten" Europa so ist weiß ich nicht, ist aber so.

  9. #19
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    Zitat Zitat von Ujkmbl Beitrag anzeigen
    siehe hier (man kann also eine Art Zweitwohnsitz hier unterhalten!

    a) Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige
    Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte,
    so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und
    wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);
    Obwohl du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst (Keine Ahnung wie jemand der ganz einfach nur ein Auto in Spanien anmelden will nun bei steuertechnischen Regelungen landet) kann ich an deinem Text zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur eins feststellen und zwar, dass man auch in diesem Bereich klar macht in welchem der beiden Länder eine Person als ansässig gesehen wird.
    Klarer als diese paar Wörtchen „so gilt sie als nur in dem Staat ansässig“ kann man es eigentlich nicht ausdrücken.
    Die Tatsache, dass die Finanzministerien beider Länder mögliche Zweifel die evtl. auftreten könnten, welchem der beiden Länder die Steuern aus dem Einkommen einer Person oder Firma zusteht, nicht im geringsten etwas mit den Meldegesetzen der Einwohner beider Länder zu tun hat.

  10. #20
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    Zitat Zitat von Stephan1 Beitrag anzeigen
    nochmals: man kann meldetechnisch ( auch nicht "in der Art") gesehen keinen Zweitwohnsitz in Land B und Hauptwohnsitz in Land A eintragen.

    Warum dies im "vereinten" Europa so ist weiß ich nicht, ist aber so.
    Hilfreich wäre es entsprechende Gesetzliche Grundlagen anzugeben.

    Fakt ist "man kann sich in Spanien und Deutschland anmelden. Hierzu einfach mal das "Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" lesen!

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