Vielen Dank TC 490 für Deine Ausführungen, genau so wird es schon sein, wer aber prüft jemals bei einem solchen Verfahren, ob die Erklärungen mit Modelo 210 dann auch korrekt sind, da ja die Selbstveranlagung erst der 1. Schritt ist. Einen weiteren Schritt wie z.B. hier in Deutschland, einen Bescheid über die Prüfung der eingereichten Unterlagen, sprich: Steuerbescheid gibt es ja wohl in Spanien nicht. Wenn ich das bisher richtig gelesen habe, hefte ich den PC-Ausdruck von Modelo 210 mit dem Einzahlungsbeleg der Bank einfach ab und verwahre die Unterlagen 5 Jahre.