Die neuen Formulare 210 sind ab Veranlagungsjahr 2011 zwingend erforderlich und nur noch über Internet ausfüllbar. Wie es bei einem "Altfall" von 2010 gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, aber anscheinend will das Finanzamt von Ihnen auch dafür das neue Formblatt.
Zu Ihrem Problem, dass über´s Internet nichts klappt, kann ich leider nur sagen: Willkommen im Club der Steuerwilligen, aber Gescheiterten.
Ich werde im Herbst, falls ich nochmal einen vergeblichen Anlauf genommen habe, die von mir schon genannte Online-Gestoría einschalten.

Zum zeitlichen "Formblatt-Ablauf" ab Veranlagungsjahr 2011 und was die Banken machen oder auch nicht, siehe meinen Beitrag #4.